Abfallmanagement
16.08.2023 | Michael Beetz

Die neue EU-Batterieverordnung tritt in Kraft!

Nun ist es offiziell: Zum 18.02.2024 wird in jedem EU-Land die EU-Batterieverordnung in Kraft treten und somit die derzeit gültige EU-Batterierichtlinie obsolet machen. Diese tritt am 17. August 2023 in Kraft.

Eine EU-Richtlinie, wie wir Sie nach heutigem Stand bei Elektro- und Elektronikgeräten in Form der WEEE-Richtlinie, Verpackungen in Form der Verpackungsrichtlinie und bei Batterien noch bis dato in Form der Batterierichtlinie kennen, wird stets in nationales Recht umgewandelt. Besonders jedoch ist die Tatsache, dass es bei Richtlinien für die Mitgliedsstaaten Handlungsspielraum bei der Auslegung bzw. Umsetzung der Angaben aus der Richtlinie gibt, kurzum: eine EU-Richtlinie muss in Deutschland nicht 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden! Die nicht einheitlich Umsetzung und die daraus resultierenden unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen in den einzelnen Mitgliedländern stellen gerade für international tätige Unternehmen seit jeher eine große Herausforderung dar. Um eine harmonisierte Umsetzung zu gewährleisten und den Akteuren die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, hat der EU-Gesetzgeber eine Batterieverordnung erlassen, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und gleichermaßen gilt (1:1).

Hersteller müssen demnach für jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat die einzelnen Anforderungen kennen und verstehen! Diese nationalen Flickenteppiche gehören nun der Vergangenheit an!  

Des Weiteren legt die Batterieverordnung Verpflichtungen für den gesamten Lebenszyklus aller Batterietypen fest: Vom Design bis hin zum recycelten Gehalt, den CO2-Emissionen und der Berücksichtigung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, während die Richtlinie lediglich Batterieabfälle abdeckt.

Was sind die neuen Verpflichtungen?

Die zukünftig europaweit geltenden Verpflichtungen setzen sich u. a. aus folgenden Punkten zusammen:  

  • Erweiterung und Einführung neuer Batteriearten
  • Hinterlegung eines CO2-Fußabdruckes für Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien
  • Einführung eines digitalen Produktpasses  
  • Neue Sammel- und Recyclingziele  
  • Anforderungen an das Batteriedesign  
  • Abgabe einer Konformitätserklärung  
  • Beachtung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette  

Im ersten Schritt bedeutet dies einen enormen Aufwand zur Erfüllung der neuen Anforderungen sowie eine erneute Prüfung des aktuellen Produktportfolios. In der Folge aber ist sichergestellt, dass EU-weit dieselben Anforderungen eingehalten werden. Demzufolge ist z. B. bei Erweiterung des Vertriebsgebietes keine erneute Prüfung der rechtlichen Grundlagen erforderlich.

Fragen zur Umsetzung? Kein Problem!

Greifen Sie auf unsere individuelle Beratungsleistung zurück, um auf Ihr Produktportfolio zugeschnittene Empfehlungen zu erhalten oder kontaktieren Sie uns direkt.

In Kürze werden wir Ihnen in unserem Competence-Center auch ein entsprechendes Webinar samt weitergehenden Dienstleistungen anbieten.

| Michael Beetz

Die neue EU-Batterieverordnung tritt in Kraft!

Offiziell: Zum 18.02.2024 wird in jedem EU-Land die EU-Batterieverordnung in Kraft treten und somit die derzeit gültige EU-Batterierichtlinie obsolet machen. Lesen Sie was die neuen Verpflichtungen sind und was das für Sie bedeutet.

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