Die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung, bspw. aus dem ElektroG, können für Hersteller und Importeure erheblichen Aufwand bedeuten. Im Rahmen der erweiterten Produktverantwortung sind Hersteller und Importeure unter anderem dazu verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen und deren Entsorgung sowie Verwertung sicherzustellen. Darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere Verpflichtungen. Hierzu zählen unter anderem die Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear), das rechtskonforme Reporting incl. Mengenmeldungen und Jahresstatistikmeldung sowie die Einhaltung der Vorgaben an das Produktdesign.
hpm bietet Ihnen unter anderem wirtschaftliche und sichere Lösungen zu allen gesetzlichen Vorgaben des ElektroG und übernimmt auf Wunsch sämtliche administrativen Aufgaben von der Erstregistrierung bis zur gesetzeskonformen Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland.