Eine konsequente Rückführung von Verpackungsabfällen und deren materialspezifisches Recycling sind – neben einer generellen Reduzierung von Verpackungen – der beste Weg, um Wertstoffe zu erhalten und Ressourcen zu schonen.
Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt für alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen (die sogenannten „Hersteller“) – also für nationale Produzenten ebenso wie für Importeure und Online-Händler.