Unser Service zum Batteriegesetz

Wir unterstützen Sie bei Registrierung und Entsorgung von Batterien: zuverlässig, branchenerfahren, rechtssicher.

BattG - Was gilt für Hersteller und Vertreiber

Von der Registrierung bis zur Sicherstellung der Rechtssicherheit

Das Batteriegesetz (BattG) regelt seit 2009 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von (Alt)batterien und (Alt)akkumulatoren. Es setzt die europäische Batterierichtlinie von 2006 in deutsches Recht um und wurde zu 2021 nochmals novelliert.

Seine Ziele sind die Förderung der Kreislaufwirtschaft, der Schutz von Mensch und Umwelt sowie die Vermeidung von Abfällen aus Altbatterien. Zentrale Elemente zur Erreichung dieser Ziele sind neben der Sicherstellung einer fachgerechten Entsorgung von Altbatterien und Altakkumulatoren auch die Verpflichtungen für Hersteller hinsichtlich der Teilnahme an einem Rücknahmesystem, der Registrierung bei der stiftung ear und der Abgabe von Mengenmitteilungen / der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien. Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien oder deren Bevollmächtigte müssen Vertreibern und Behandlungseinrichtungen eine zumutbare und kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe anbieten. Außerdem gibt es Pflichten zum Reporting an die offiziellen Stellen sowie zur rechtskonforme Kennzeichnung und Information. Versäumen Sie es nicht, als Hersteller und Vertreiber von Batterien effiziente Lösungen für die Vorgaben des Batteriegesetzes zu finden.

Wichtig zu wissen

Ohne eine entsprechende Registrierung bei der zuständigen Behörde, der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear), ist die rechtskonforme Inverkehrbringung Ihrer Batterien in Deutschland nicht gewährleistet.

Registrierungspflicht nach dem Batteriegesetz

Nach dem BattG muss sich jeder im Portal der stiftung ear registrieren, der als Hersteller von Geräte-, Industrie- und / oder Fahrzeugbatterien definiert ist, sprich:

  • der tatsächliche Produzent
  • der Auftraggeber einer Fertigung unter eigener Marke (OEM)
  • der Importeur
  • und der Händler, der nicht ordnungsgemäß registrierte Batterien anbietet

Die Registrierungspflicht wurde mit Inkrafttreten des BattG 2021 erlassen und löste die bis dato geltende Anzeigepflicht beim Umweltbundesamt ab. Die vor der Änderung geltende Anzeige der Marktteilnahme unterlag keiner externen Prüfung. Die nun in Kraft getretene Novellierung des BattG sieht allerdings eine Registrierungspflicht für die jeweiligen Hersteller mit entsprechenden Prüfkosten vor. Damit verbunden ist ein förmlicher Antrag bei der stiftung ear mit entsprechenden Bearbeitungszeiten. In diesem muss auch die Anmeldung an einem Rücknahmesystem für Rückführung und Entsorgung nachgewiesen werden.

Pflichten der Hersteller
  • Registrierungspflicht
  • Pflicht zur Teilnahme an einem Rücknahmesystem
    für Hersteller von Gerätebatterien
  • Melde-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten
    • Freiwillig: Etablierung als „freiwillige Rücknahmestelle“
  • Erhebung eines Pfands auf Fahrzeugbatterien durch Wiederverkäufer (wird bei Batterierückgabe erstattet)
  • Anforderungen an das Design (u.a. Stoffverbote / Einhaltung bestimmter Grenzwerte)
  • Industrie- und Fahrzeugbatterien: kostenfreie Rücknahme & Entsorgung der in Verkehr gebrachten Batterien (abweichende Vereinbarungen möglich & Pflicht zur Bereitstellung der entsprechenden finanziellen & organisatorischen Mittel
Pflichten für Vertreiber
  • Hinweis auf die Rücknahme am Point of Sale
  • Sammel- und Rücknahmepflichten ausgedienter Altbatterien derselben Art, die
    auch der Vertreiber in Verkehr gebracht hat.

Wichtig zu wissen: Als Hersteller können Sie auch gleichzeitig Vertreiber sein.

Unterstützung für Hersteller und Vertrieb

Wir übernehmen für Sie!

  • die Registrierung der jeweiligen Batterien
  • die Suche nach und Anmeldung bei einem Rücknahmesystem
  • das gesamte Reporting bei den relevanten Stellen
  • Schulungen, Workshops & Vor-Ort-Audits zum Thema Batteriecompliance & Compliance-Prüfungen
  • die Sicherstellung der rechtskonformen Kennzeichnungs-, Informations-, Reportingpflichten

Darüber hinaus stehen wir Ihnen zu individuellen Fragestellungen gerne zur Verfügung.

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