Datenlöschung und
Datenträgervernichtung

Ihre sensiblen Daten verdienen die höchste Sicherheit! Vertrauen Sie auf unsere zertifizierten Prozesse und über 30 Jahre Erfahrung.

Datenlöschung & Datenträgervernichtung nach DSGVO und BDSG

Weil Ihre Daten Vertrauenssache sind, bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte, unkomplizierte & schnelle Lösung.

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Ihre Vorteile der hpm
Datenlöschung & Datenträgervernichtung

Individuell, sicher und persönlich

  • Geschlossene Sicherheitskette von der Abholung bis zur zertifizierten Zerkleinerung nach DSGVO, BDSG und DIN 66399
  • Eigens entwickelte Safety. Cars. mit speziellem Sicherheitsumleerverfahren
  • Mobil. Schredder. für die sichere Vernichtung direkt auf Ihrem Firmengelände – inklusive Videoüberwachung
  • Spezielle Sicherheitsbehälter mit individuellen Schließrechten und Ereignisaufzeichnung
  • Mehr Umweltschutz durch Wiederverwertung der geschredderten Materialien
  • Einfache Onlinebestellung Ihrer Akten- und Datenvernichtung
  • Bestmögliche und rechtssichere Lösung für den eigenen Datenschutzbedarf

Das hpm-Versprechen

Mit Ihrer Entscheidung für hpm - die Umweltmanager
schützen Sie effektiv natürliche Ressourcen,
verbessern aktiv die Öko- und CO2-Bilanz Ihres Unternehmens
und etablieren vorbildhaft Nachhaltigkeits­leitsätze in Ihre Büroabläufe.

Nicht nur Ihr PC ist ein Elektroaltgerät!

Auch Speichermedien fallen unter das ElektroG.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt seit 2005 die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um und regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten, die Wiederverwendung sowie die Verwertung. Darüber hinaus soll die Verwendung von Schadstoffen in den Geräten verringert werden. Damit leistet das Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen und Reduktion der Schadstoffemissionen.

Darum ist Datenlöschung so wichtig für Unternehmen

Tutorial

Wenn Sie das Video abspielen, werden Daten an YouTube übertragen.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Einstufung Ihrer Datenträger erfolgt über die Kategorien der DIN 66399

Unsere Sicherheitsstufen

Die verschiedenen Datenträgerkategorien werden separat gesammelt, vernichtet und dem Recycling zugeführt.

  • Kategorie F - Verkleinerte Informationsdarstellung, wie z. B. Röntgenfilme und Microfiche
  • Kategorie O - Optische Datenträger, wie z. B. CDs, DVDs und BluRays
  • Kategorie T - Magnetische Datenträger, wie z. B. Floppydisks und Magnetbänder
  • Kategorie E - Elektronische Datenträger, wie z. B. USB-Sticks, SSD-Festplatten und Chipkarten
  • Festplatten sind ebenfalls Datenträger, fallen jedoch unter die Kategorie H und müssen daher getrennt gesammelt und vernichtet werden. Hierfür bietet Rhenus Ihnen die bewährte Festplattenvernichtung für höchste Sicherhei
Unser Zertifikat zur Datenträgervernichtung nach DIN 66399

Jährlich überwacht und zertifiziert
Wir betreiben zwei zertifizierte Zerkleinerungsanlagen zur Vernichtung von Datenträgern und verfügen am Standort über die Schutzklasse 2 mit Kameraüberwachung, Alarmeinrichtungen sowie geschultes Personal.

Kundenorientiert und ressourcenschonend
Wir sind mit unserer Erfahrung in der Lage, unseren Vernichtungsprozess an die Schutzbedürfnisse Ihrer Produkte anzupassen. Die überbleibenden Stoffe werden hochwertigen Recyclingprozessen zugeführt.

Die inneren Werte zählen!

Elektroaltgeräte sind Rohstofflieferanten

Weitere Informationen zum Datenschutz bei hpm

EU-Datenschutzgrundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018

Zum 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und gilt in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar und zwingend. Die Vorgaben der DSGVO bedürfen keiner gesonderten Umsetzung in nationales Recht und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten können weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt viele neue gesetzliche Rahmenbedingungen vor, die in einem Vertrag (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO) vereinbart werden müssen. Sowohl für Sie als Verantwortlicher als auch für uns als Auftragsverarbeiter ist diese Verordnung bindend.

Die Verarbeitung (hier Vernichtung) personenbezogener Daten ist generell verboten, wenn nicht explizit erlaubt. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur DSGVO und der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zur Verfügung.

Weitere wesentliche Änderungen:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Informationspflichten
  • Rechte auf Datenlöschung
  • Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Haftung 

Infos zu DIN 66399

DIN 66399

Die DIN 66399 gibt Ihnen den Rahmen für eine geschlossene Prozess-Sicherheit. Sie besteht aus 3 Teilen: DIN 66399-1, DIN 66399-2 und DIN-SPEC 66399-3. Sie ermöglicht Ihnen als "Herr der Daten" die Schutzklassen und Sicherheitsstufen zu bestimmen und die für Ihren Bedarf angemessene Verfahrenskette zu wählen.

Teil 1 definiert die Begriffe und Faktoren, die für die Datenträgervernichtung relevant ist:

- Schutzklasse 1-3
- Sicherheitsstufen 1-7
- Einflussgrößen für die Rekonstruktion von Informationen

Um bei der Datenträgervernichtung dem Wirtschaftlichkeits-/Angemessenheitsprinzip Rechnung zu tragen, sind die Daten in Schutzklassen einzuteilen. Für die Wahl der Sicherheitsstufe ist die Schutzklasse ausschlaggebend. Sie sind der "Herr der Daten" und somit ordnen sie beides selbst ein. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Schutzklassen- und Sicherheitsstufenwahl direkt Einfluss auf die Kosten der Datenträgervernichtung hat: Je feiner der Grad der Vernichtung ist, desto höher ist der Energie-, Personal- und Maschinenaufwand. Daher sollte die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden.

Schutzklasse 1 - Normaler Bedarf für interne Daten:
Der Schutz von personenbezogenen Daten muss gewährleistet sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Betroffene in seiner Stellung und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigt wird. Bsp. Adressdaten, Arbeitsnachweise, Telefonlisten

Schutzklasse 2 - Hoher Bedarf für vertrauliche Daten:
Gefahr, dass der Betroffene in seiner Gesellschaft Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigt wird.
Bsp. Lohnsteuerkarte, Bilanzen, Personalakte

Schutzklasse 3 - Sehr hoher Bedarf für besonders geheime Daten:
Der Schutz personenbezogener Daten muss unbedingt gewährleistet sein. Andernfalls kann es zu einer Gefahr für Leib und Leben oder für persönliche Freiheit des Betroffenen kommen.
Bsp. Geheime Unterlagen aus Forschung und Entwicklung von Wirtschaftsunternehmen, Zeugenschutzprogramm, Transplantationsunterlagen

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