Durch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wird unter anderem vorgeschrieben, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle schon an der Anfallstelle trennen müssen, damit eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle ermöglicht wird. Darüber hinaus ist diese Getrennthaltung zu dokumentieren und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorzulegen. Zudem sind weitere Vorgaben bei der Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen zu beachten.