Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung

Möglichkeiten zur Erfüllung Ihrer Pflichten

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Termin: 24.06.2025 von 10:00 bis 11:00 Uhr

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Die Gewerbeabfallverordnung – Möglichkeiten zur Erfüllung Ihrer Pflichten

Warum Sie teilnehmen sollten:

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die getrennte Sammlung, den Umgang und die Dokumentation gewerblicher Abfälle. Bereits in den letzten Jahren haben sich wichtige Änderungen ergeben – unter anderem zur Trennung und Entpackung verpackter Bioabfälle (§ 4a GewAbfV).

Doch damit nicht genug: Für das Jahr 2026 ist eine grundlegende Novelle der GewAbfV geplant. Ziel ist es, die Recyclingquoten weiter zu steigern und Kontrollmechanismen zu verbessern. Erste Entwürfe der neuen Regelungen liegen bereits vor und deuten auf weitreichende Anforderungen hin – etwa verschärfte Nachweis- und Sortierpflichten, neue Quoten für die Getrenntsammlung sowie digitale Dokumentationsvorgaben.

Inhalte des Webinars

In unserem Webinar bringen wir Sie auf den neuesten Stand:

  • Wer ist von der Gewerbeabfallverordnung betroffen?
  • Für welche Abfälle gilt die GewAbfV?
  • Welche Änderungen traten zuletzt in Kraft – insbesondere zu verpackten Bioabfällen?
  • Was ist über die geplante Novelle 2026 bereits bekannt?
  • Wie sind gewerbliche Siedlungsabfälle zu trennen, zu erfassen und zu dokumentieren?
  • Welche Ausnahmeregelungen bestehen weiterhin?
  • Welche Behörde kontrolliert die Einhaltung?

Ihre Vorteile

  • Praxisnahe Erläuterungen durch Experten
  • Verständlicher Überblick über aktuelle und kommende Pflichten
  • Gelegenheit für Fragen und Austausch
  • Vorbereitung auf zukünftige gesetzliche Anforderungen

Wir freuen uns auf eine rege Teilnehmerzahl & spannende Diskussionen. Melden Sie sich jetzt an!

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Hintergrund:

Durch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wird unter anderem vorgeschrieben, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle schon an der Anfallstelle trennen müssen, damit eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle ermöglicht wird. Darüber hinaus ist diese Getrennthaltung zu dokumentieren und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorzulegen. Zudem sind weitere Vorgaben bei der Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen zu beachten.

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