Das ElektroG legt das Vorgehen für die Ermittlung der Abholpflichten der registrierten Hersteller/Bevollmächtigten (§ 3 Nr. 9f ElektroG) fest. Dies gilt ausschließlich für Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten, die über die kommunale Sammlung von den Bürgern zurückgegeben werden können. Die Abholpflichten erstrecken sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. hpm übernimmt für Sie sowohl die Behältergestellung als auch die komplette logistische Abwicklung. Als unabhängiger Dienstleister agieren wir mit zertifizierten Netzwerkpartnern im Entsorgungsmanagement, selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsquoten.
Batteriegesetz, Verpackungsgesetz, CE-Kennzeichnung, RoHS-Richtlinie oder REACh-Verordnung: Wir teilen unser Know-How!