Die Anforderungen der EPR wurden in jedem EU-Mitgliedstaat in jeweils nationales Recht überführt. Trotz einer einheitlichen Rechtsgrundlage ist eine harmonisierte Umsetzung nicht erfolgt. Dies stellt insbesondere international agierende Unternehmen vor große Herausforderungen.
So vielfältig und komplex wie die zahlreichen Verpflichtungen, so individuell sind auch unsere Beratungsleistungen. Je nach Bedarf werden im Rahmen einer „klassischen“ Analyse beispielsweise die jeweils in nationales Recht überführten Anforderungen und konkreten Verpflichtungen ganzheitlich und individuell für den Auftraggeber recherchiert, aufbereitet und (zum Beispiel in Form von Checklisten) dokumentiert. Entsprechende Handlungsempfehlungen dienen dazu, die Compliance und damit einhergehend die Einhaltung der Marktzugangsvoraussetzungen nachhaltig und dauerhaft sicherzustellen.
Neben der „klassischen“ Analyse und dem darauf aufbauenden Monitoring bieten wir Ihnen unter anderem maßgeschneiderte Workshops und Schulungen und unabhängige Audits an.
Damit Sie wissen, was zu tun ist – konkret und individuell