Insolvenzsichere Garantie

gemäß ElektroG

Die hpm Altgeräte-Garantie liefert individuell, schnell und einfach eine Lösung - und das garantiert!

Was ist die insolvenzsichere Garantie?

Die insolvenzsichere Garantie ist eine gesetzliche Anforderung aus dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG). Sie dient der finanziellen Absicherung zur Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Die insolvenzsichere Garantie soll sicherstellen, dass bereits verkaufte Elektro- und Elektronikgeräte auch nach der Insolvenz eines Unternehmens umweltgerecht entsorgt werden können. Demnach sind Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten in bzw. nach Deutschland gemäß dem ElektroG verpflichtet, sich bei der stiftung ear zu registrieren und eine entsprechende WEEE-Nr. zu führen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, drohen hohe Bußgeldstrafen sowie ein Vertriebsverbot. Um die WEEE-Nr. zu erhalten, ist die jährliche Stellung einer insolvenzsicheren Garantie zwingend notwendig.

Wen betrifft die Finanzierungsgarantie?

Alle Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten, die in privaten Haushalten (b2c) genutzt werden können. Betroffen sind unter anderem:

  • Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Amazon-Händler (FBA), die bisher nicht bei der stiftung ear registrierte Elektro- und Elektronikgeräte anbieten bzw. vertreiben
  • Ebay-Händler, die bisher nicht bei der stiftung ear registrierte Elektro- und Elektronikgeräte anbieten bzw. vertreiben
  • Start-Ups, die Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben bzw. herstellen

Hersteller und Inverkehrbringer von Geräten für die ausschließlich gewerbliche Nutzung (b2b) sind von der gesetzlichen Anforderung befreit.

WEEE bzw ElektroG fordern eine Finanzierungsgarantie der stiftung ear nachzuweisen - hpm bietet gesetzeskonformen Service.
Kosten der insolvenzsicheren Garantie

Die Hinterlegung der Garantiebeträge ist jährlich bei der stiftung ear zu leisten. Die Berechnung dieser erfolgt durch eine vorgeschriebene Formel, deren Parameter bzw. deren Höhe jedes Jahr von der stiftung ear überprüft und anschließend für ein Jahr festgelegt werden.

Wichtig ist, dass Sie als Hersteller nach Ablauf eines Gültigkeitszeitraums prüfen, ob der von Ihnen hinterlegte Garantiebetrag die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen vollumfänglich absichert. Ist dies nicht Fall, muss der Garantiebetrag nachträglich erhöht werden.

 

 

Ihr Kostenvorteil: Die hpm Altgeräte-Garantie

Mit der hpm Altgeräte-Garantie können Sie die insolvenzsichere Garantie kalenderjährlich bei uns beantragen. Ihr Vorteil: Wir übernehmen für Sie den Nachweis sowie die daraus resultierenden Verpflichtungen gemäß ElektroG. Darüber hinaus prüfen wir automatisch kalenderjährlich, ob Ihre Beträge angepasst werden müssen.

Dabei bietet Ihnen unser Garantiesystem eine kostengünstige Option der Sicherheitsleistung, basierend auf der weltgrößten Rückversicherungsgesellschaft mit geringen Versicherungsprämien.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Fullservice: Von der Mengenabfrage über die Ermittlung der Garantiehöhe bis hin zur Hinterlegung der Garantiesumme
  • Uneingeschränkte Garantieleistung über alle Gerätearten und jegliches Volumen/Menge
  • Kleininverkehrbringer-Modell inkl. Garantieleistungen
  • Geringere Liquiditätsbelastung durch preiswerte Versicherungsprämie
  • Schneller Service durch unsere kompetente und individuelle Beratung
  • Reduzierterer Verwaltungsaufwand als durch ein von der stiftung ear anerkanntes kollektives System
  • In Kombination mit weiteren Compliance-Leistungen wesentlich günstiger
WEEE, ElektroG, BattG, VerpackG sind wichtige Gesetze im Rahmen der erweiterten Produktverantwortung - hpm bietet die passende Beratung.

So einfach erhalten Sie die hpm Altgeräte-Garantie

Schicken Sie uns einfach Ihre Geräteart(en) und die Planmenge(n) an

                            Garantiesystem@umweltmanager.net

Im Anschluss senden wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Konformität gemäß ElektroG.

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