Die Hinterlegung der Garantiebeträge ist jährlich bei der stiftung ear zu leisten. Die Berechnung dieser erfolgt durch eine vorgeschriebene Formel, deren Parameter bzw. deren Höhe jedes Jahr von der stiftung ear überprüft und anschließend für ein Jahr festgelegt werden.
Wichtig ist, dass Sie als Hersteller nach Ablauf eines Gültigkeitszeitraums prüfen, ob der von Ihnen hinterlegte Garantiebetrag die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen vollumfänglich absichert. Ist dies nicht Fall, muss der Garantiebetrag nachträglich erhöht werden.