Entsorgung Elektroaltgeräte
Wir setzen auf modernste Recyclingverfahren und -techniken, um den individuellen Anforderungen unserer Kunden und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Immer kürzere Produktlebenszyklen bei gleichzeitigem Anstieg der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte lassen den Entsorgungsbedarf jährlich wachsen. Bei der Entsorgung geht es darum, Schadstoffe zu separieren und gleichzeitig Sekundärrohstoffe zurückzugewinnen.
Besonders in Zeiten eines gesteigerten Umweltbewusstseins und einem immer stärkeren Fokus auf dem Thema Nachhaltigkeit im öffentlichen Bewusstsein gewinnt die Frage der fachgerechten Weiterverwertung zunehmend an Bedeutung. Wenn es um die sachgemäße und vorbildliche Entsorgung Ihres Elektro- und Elektronikschrottes geht, können Sie voll und ganz auf uns vertrauen.
Ob rechtliche Vorgabe oder spezifischer Entsorgungswunsch: Mit einem auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Angebot bieten wir Ihnen kosteneffiziente und umweltgerechte Entsorgungslösungen an. Dabei nutzen wir unser Netzwerk an zertifizierten Erstbehandlungsanlagen sowie regional ansässige Entsorgungsfachbetriebe, um lange Logistikketten zu vermeiden.
Seit dem 15.08.2018 fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, wenn sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. Als Besitzer eines Altgerätes sind Sie unter bestimmten Umständen verpflichtet, dieses selbst entsorgen zu lassen. Das bedeutet, dass Sie das Altgerät weder bei einem öffentlichen Wertstoffoder Recyclinghof, noch beim Hersteller oder im Handel abgeben können.
Selbst entsorgungspflichtig sind Sie für Altgeräte, die nicht aus privaten Haushalten stammen (B2BGeräte), für die Sie mit dem Hersteller eine entsprechende vertragliche Regelung getroffen haben oder bei denen es sich um sogenannte „historische“ B2B-Altgeräte handelt, also um solche B2BAltgeräte, die in Verkehr gebracht wurden, bevor das ElektroG jeweils für sie in Kraft getreten ist.
In diesen Fällen müssen Sie Ihre B2B-Altgeräte einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb oder einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage übergeben und für die Kosten der Entsorgung selbst aufkommen. Anschließend haben Sie die Pflicht zur Abgabe einer Jahres-Statistik-Mitteilung gegenüber der stiftung ear.
Quelle: stiftung ear