Fragen zur PPWR? Wir geben die Antwort

Von welchen PPWR-Anforderungen ist Ihr Unternehmen betroffen? Welche Materialien oder Verpackungstypen werden künftig problematisch? Welche Fristen sind zu beachten? Hier erfahren Sie mehr.

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PPWR-Beratung für Unternehmen

Mit uns setzen Sie Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung frühzeitig um

Die kommende EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wird das europäische Verpackungsrecht grundlegend verändern. Unternehmen, die Produkte in der EU in Verkehr bringen, müssen künftig deutlich strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Verpackungsreduktion, Wiederverwendung und Materialeinsatz erfüllen.

Viele Unternehmen stehen deshalb vor entscheidenden Fragen:

  • Welche PPWR-Anforderungen betreffen unser Unternehmen konkret?
  • Sind unsere Verpackungen bereits PPWR-konform?
  • Welche Materialien oder Verpackungstypen werden künftig problematisch?
  • Welche Fristen und Übergangsregelungen müssen wir beachten?

Mit einer fundierten PPWR-Beratung schaffen Sie frühzeitig Klarheit und vermeiden spätere Anpassungskosten.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Verpackungen und Prozesse rechtzeitig auf die neuen Anforderungen der EU vorzubereiten.

Gut zu wissen

Was ist die PPWR?

Die EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine geplante EU-Verordnung, die das bestehende europäische Verpackungsrecht umfassend modernisieren soll. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle in Europa deutlich zu reduzieren und gleichzeitig eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Im Vergleich zu bisherigen Regelungen enthält die PPWR deutlich strengere Anforderungen, unter anderem in den Bereichen:

  • Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • Reduzierung von Verpackungsvolumen
  • Wiederverwendbare Verpackungssysteme
  • Rezyklateinsatz in Kunststoffverpackungen
  • Verbesserte Kennzeichnung und Transparenz

Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gelten die Anforderungen künftig direkt in allen Mitgliedstaaten und müssen von Unternehmen unmittelbar umgesetzt werden.

Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass bestehende Verpackungslösungen überprüft und teilweise neu entwickelt werden müssen.

Welche Unternehmen sind von der PPWR betroffen?

Die Anforderungen der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) betreffen nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen.

Dazu gehören insbesondere:

Hersteller von verpackten Produkten
Unternehmen, die ihre Produkte in Verkaufsverpackungen anbieten, müssen künftig strengere Anforderungen an Design und Materialien erfüllen.

Markeninhaber und Inverkehrbringer
Auch wenn Verpackungen von Lieferanten stammen, bleibt die Verantwortung häufig beim Unternehmen, das das Produkt auf den Markt bringt.

Online-Händler und Versandunternehmen
Der Versandhandel wird durch neue Anforderungen zur Vermeidung von überdimensionierten Verpackungen und zur Optimierung von Versandmaterialien besonders betroffen sein.

Importeure
Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen sicherstellen, dass die Verpackungen den neuen EU-Vorgaben entsprechen.

Unternehmen mit komplexen Verpackungsportfolios
Je mehr Verpackungstypen ein Unternehmen nutzt, desto wichtiger wird eine systematische Analyse der PPWR-Konformität.

Gilt ein Versender im europäischen Intercompany-B2B-Handel als Erzeuger von Standardkartons auf Einwegpaletten mit Stretchfolie und Umreifungsband und muss das Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 38 durchführen?

Grundsätzlich gelten die Definitionen und Pflichten auch bei einem Handel zwischen Unternehmen. Bei formstabilen Transportverpackungen (Einwegpaletten) ist jedoch in der Regel das Unternehmen, das diese gefertigt hat, der Erzeuger. Bei Kartons, die mit Ware befüllt werden, sowie bei der Verwendung von Stretchfolie und Umreifungsbändern ist das Unternehmen, das diese Tätigkeiten ausführt, in der Regel der Erzeuger.

Wer gilt beim Zusammenführen einer formstabilen Verpackung, etwa einer Palette, mit Stretchfolie als Hersteller der Verpackungseinheit und muss die Konformitätsbewertung sowie -erklärung erstellen?

Der Erzeuger der formstabilen Verpackung (Palette) stellt nur für diese die Konformitätserklärung aus. Das andere Unternehmen, das für die übrigen Verpackungen (Stretchfolie) als Erzeuger gilt, fertigt für diese die Konformitätserklärungen an. Für die formstabile Verpackung übernimmt das Unternehmen nur die Vertreiberpflichten.

Muss auf Verpackungen neben dem Erzeuger aus einem Drittland zusätzlich auch der Importeur gekennzeichnet (Artikel 18) sein?

Ja, bei importierten Verpackungen aus einem Nicht-EU-Land muss sowohl der Erzeuger als auch der Importeur gekennzeichnet sein.

Was ist bei der Wiederverwendung gebrauchter Transportkartons als Versandverpackung zu beachten und welche Nachweise sind erforderlich?

Wenn Sie als Vertreiber Verpackungen unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke in Verkehr bringen oder bereits in Verkehr gebrachte Verpackungen so verändern, dass die Konformität mit den Anforderungen der PPWR beeinträchtigt werden kann, so gelten Sie als Erzeuger.

Wer muss Serviceverpackungen im dualen System lizenzieren: der Kunde oder der Lieferant? Kann der Kunde weiterhin zwischen eigener Lizenzierung und Vorlizenzierung durch den Lieferanten wählen?

Grundsätzlich in der Pflicht als Erzeuger und Hersteller ist das Unternehmen, welches die Serviceverpackungen an seiner Verkaufsstelle mit den Waren befüllt.

Wie werden Materialien behandelt, die in der Verordnung nicht eindeutig erfasst sind, etwa weiche EVA-Schaumstoffe? Sind hierzu noch delegierte Rechtsakte vorgesehen oder fallen diese Materialien nicht unter die Verordnung?

Auch ohne explizite Erwähnung fällt das Material unter die PPWR, weil es unter die Verpackungsdefinition fällt und muss damit grundsätzlich auch die Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten. Ob das Material explizit in kommenden delegierten Rechtsakten behandelt wird, können wir aktuell nicht sagen.

Ab wann gelten die Kennzeichnungsvorgaben zur Materialzusammensetzung nach Artikel 12 und wann werden die erforderlichen Piktogramme festgelegt?

Bis zum 12. August 2026 soll ein delegierter Rechtsakt veröffentlicht werden, der die Umsetzung im Detail festlegt. Die Kennzeichnung wird dann ab dem 12. August 2028 gelten.

Müssen Hersteller künftig in jedem EU-Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten benennen, oder steht die endgültige Regelung noch aus?

Aktuell wird bei der EU über das Omnibus-Paket diskutiert, welches eine Aussetzung der Bevollmächtigung bis zum 01.01.2035 beinhalten würde. Eine Entscheidung ist frühstens bis zum Ende des Jahres zu erwarten. Aktuell gibt es bereits in einigen EU-Ländern die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für ausländische Hersteller.

Ist bei Verkäufen an ausländische Baumärkte, die keine Endabnehmer sind, weiterhin eine freiwillige Entpflichtung im jeweiligen EU-Mitgliedstaat möglich?

In den meisten Mitgliedsländern ja, es gibt jedoch auch Mitgliedsländer, in denen diese derzeit nicht erlaubt ist – beispielsweise in Belgien, was Industrie- und Gewerbeverpackungen betrifft.

Wer trägt bei Importwaren aus Nicht-EU-Ländern die Verantwortung für die Einhaltung der PPWR: der Hersteller, der Importeur oder der Händler?

Wenn Verpackungen aus Drittländern auf dem EU-Markt bzw. in Deutschland inverkehrgebracht werden, ist der Importeur dazu verpflichtet zu überprüfen, dass die Verpackungen den Anforderungen der PPWR entsprechen. Das betrifft insbesondere die Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Kennzeichnung der Verpackung und die weitere Nachhaltigkeitsanforderungen. Ansonsten gelten natürlich für den Hersteller und Vertreiber die üblichen Pflichten.

Ist für Plastiktüten, in denen Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern ihre Waren verpacken, eine Konformitätserklärung erforderlich?

Ja, wenn Sie die Verpackungen importieren, dann müssen Sie sich für die gesamte Verpackung die Konformitätserklärung einholen.

Kann eine Verpackung über den individuellen EAN-Code des Artikels eindeutig identifiziert werden?

Wir würden empfehlen, eine separate Nummer auf der Verpackung anzubringen, das kann dieselbe wie die EAN-Nummer sein.

Benötigen bereits eingelagerte Verpackungen ebenfalls eine Konformitätserklärung oder gilt hierfür eine Übergangs- beziehungsweise Aufbrauchfrist?

Für jede Verpackung bzw. Verpackungseinheit, die ab dem 12. August 2026 auf dem Markt erstmalig bereitgestellt wird, muss eine Konformitätserklärung ausgestellt werden.

Reicht als Report für die konforme Verpackung eine Deklaration des Erzeugers oder muss ein Testreport eines unabhängigen Institutes vorliegen?

Es reicht die Konformitätserklärung des Erzeugers. Dieser muss aber in der technischen Dokumentation entsprechende Nachweise dafür erbringen.

Welche Unterlagen müssen Erzeuger ihren Kunden im In- und Ausland bereitstellen? Muss die Konformitätserklärung ausgehändigt oder nur für behördliche Prüfungen vorgehalten werden?

Grundsätzlich gibt es nicht die Pflicht, die Konformitätserklärung an Vertreiber auszuhändigen. Die Vertreiber sind auch nur verpflichtet zu prüfen, ob der Hersteller die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllt und die Verpackungen ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Allerdings müssen Vertreiber auf begründetes Verlangen einer Behörde alle Informationen aushändigen, zu denen Sie Zugang haben, um die Konformität der Verpackungen nachzuweisen.

Muss die Konformitätserklärung eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer enthalten, oder reicht eine übergeordnete Warengruppennummer zur Identifikation mehrerer Produkte mit gleicher Verpackung aus?

Die Typen-, Chargen- oder Seriennummer muss auf der Konformitätserklärung und der Verpackung stehen und übereinstimmen. Wenn Sie eine andere Verpackung verwenden, müssen Sie auch eine andere Nummer nutzen. 

Welche Rolle haben Händler, die Kartons einkaufen, befüllen und an Geschäftskunden versenden?

Wenn Sie Verkaufs- oder Versandverpackungen unter Ihrer eigenen Marke inverkehrbringen und diese selbst befüllen, dann sind Sie Erzeuger und Hersteller.

Nutzen Sie unsere umfassende PPWR-Beratung

Wir begleiten und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) mit einem umfassenden Beratungspaket:

Analyse der Verpflichtungslage
Wir prüfen, welche Anforderungen der PPWR für Ihr Unternehmen konkret gelten – abhängig von Geschäftsmodell, Vertriebsstruktur und Verpackungsarten.
Sie erhalten eine klare Übersicht über Ihre regulatorischen Pflichten in den relevanten EU-Märkten.

Unterstützung bei der Registrierung und Meldung
Wir begleiten Sie bei den notwendigen Registrierungen und unterstützen Sie bei der Einrichtung der erforderlichen Meldestrukturen gegenüber den zuständigen Behörden und Systemen.

Unterstützung bei der Bevollmächtigtenauswahl
In vielen EU-Ländern ist für ausländische Unternehmen die Benennung eines autorisierten Vertreters erforderlich.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter Bevollmächtigter und begleiten den Auswahl- und Implementierungsprozess.

Unterstützung bei der Auswahl einer „Organisation für Herstellerverantwortung“ (OfH)
Wir unterstützen Sie bei der Identifikation geeigneter Rücknahme- bzw. Entsorgungssysteme (OfH) und helfen Ihnen dabei, passende Partner für Ihre Verpackungsströme auszuwählen.

Ihre Vorteile einer frühzeitigen PPWR-Analyse

Unternehmen, die sich frühzeitig mit der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) beschäftigen, haben eine Reihe von Vorteilen.

Mehr Planungssicherheit
Eine frühzeitige Analyse schafft Klarheit über kommende Anforderungen.

Vermeidung kurzfristiger Anpassungen
Verpackungsänderungen benötigen oft lange Vorlaufzeiten. Eine frühzeitige Planung reduziert Zeitdruck und Kosten.

Wettbewerbsvorteile
Unternehmen mit nachhaltigen und optimierten Verpackungen können regulatorische Anforderungen leichter erfüllen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie stärken.

Verbesserte Lieferkettensteuerung
Wenn Lieferanten frühzeitig eingebunden werden, lassen sich Änderungen effizienter umsetzen.

Jetzt PPWR-Risiken prüfen

Die Anforderungen der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) werden die Verpackungslandschaft in Europa nachhaltig verändern. Unternehmen, die frühzeitig handeln, haben deutlich mehr Gestaltungsspielraum.

Mit einem strukturierten PPWR-Audit und einer fundierten PPWR-Beratung schaffen Sie die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung.

Jetzt unverbindliches Erstgespräch vereinbaren und PPWR-Risiken analysieren.

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Michael Beetz
Head of Academy & EPR-Consultant

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