Herstellerverantwortung
26.05.2023 | Johanna Stein

Prüfpflicht von elektronischen Marktplätzen

Sie verkaufen über elektronische Marktplätze (wie z. B. Amazon, ebay, OTTO etc.) Elektro- und Elektronikgeräte? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Informationen mit größter Sorgfalt:

Ab dem 01.07.2023 sind Hersteller bzw. Erstanbieter von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, auf elektronischen Marktplätzen einen Nachweis zu erbringen, dass Sie und/oder ein Vorlieferant für entsprechend angebotenen Geräte Hersteller im Sinne des Gesetzes sind. Dazu fordert z. B. Amazon ab dem 01.07 JEDEN, der auf der Plattform Elektrogeräte anbietet, dazu auf, seine UND/ODER die WEEE-Nummer des Vorlieferanten zu hinterlegen. Jene WEEE-Nummer wird seitens Amazon auf Richtigkeit validiert. Demzufolge müssen Sie künftig einen Prüfprozess vor dem Bezug bzw. dem Anbieten von Elektrogeräten im Unternehmen etablieren, damit Sie ausschließlich ordnungsgemäß registrierte Elektrogeräte über entsprechende Plattformen anbieten können.

Entsprechende Verpflichtungen bestehen ebenfalls für das Verpackungsgesetz. Auch hier sind Sie verpflichtet, Ihre LUCID-Registrierungsnummer bei Vertrieb von Produkten auf den jeweiligen elektronischen Marktplätzen mitanzugeben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Sicherstellung Ihres konformen Vertriebes. Unsere Beratungsleistungen dazu finden Sie in unserem Competence Center.

| Michael Beetz

Neuregelung der Verpackungseinordnung

Im Juli wurde der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen angepasst – mit möglichen Folgen für Ihre Verpackungen. Informieren Sie sich jetzt!

weiterlesen

Machen Sie sich schlau.

Unser Umweltlexikon bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Wissen zu vertiefen.

Umweltlexikon

Immer auf dem neusten Stand bleiben.

Melden Sie sich für unseren Newsletter an.

Sprechen Sie mich an!

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.