Profitieren Sie von unserem Wissen rund um das Thema Umwelt.
Von aktuellen Geschehnissen des Unternehmens wie neue Kooperationen, über grundsätzliche Informationen wie betrieblicher Umweltschutz, bis zu Neuigkeiten in der Branche wie neue Gesetze. In unserem Blog ist für jeden Leser etwas Interessantes dabei.
Nürnberg, 08.11.2021 – Mit dem heutigen Start der neuen Kampagne von Plan E macht die stiftung elektro-altgeräte register auf das Loslassen von geliebten Elektro-Altgeräten aufmerksam und motiviert zu einem würdevollen Abschiednehmen beim Wertstoffhof oder im Handel.
Haben auch Sie schon die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit Ihr Unternehmen im Rahmen der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3) ab Januar 2022 einen gesetzeskonformen Marktauftritt garantieren kann und auch Sie ihren Teil dazu beitragen, dass die zukünftigen Sammelquoten nicht mehr verfehlt werden?
Ziel der Novellierung ist, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott und wiederverwendbaren Geräten zu erhöhen. Das Gesetz tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Mit der Behandlungsverordnung werden die Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung an den Stand der Technik angepasst und erstmalig das bundesweit einheitliche Recycling von Photovoltaik-Modulen geregelt.
Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten sind in gewissen Vertriebskonstellationen auch im Ausland zur Registrierung, Rücknahme etc. verpflichtet. Zu Jahresbeginn haben sich in Frankreich gleich mehrere Verpflichtungen für Hersteller, Vertreiber und Inverkehrbringer geändert, die auch für Sie relevant sein könnten.