Abfallmanagement
11.07.2019 | Johanna Stein

Gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen durch Änderungen des BattG

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Änderung des Batteriegesetzes (BattG). Grund hierfür sei die vom Gesetzgeber in der Konzeption des BattG nicht vorgesehene wettbewerbliche Konkurrenzsituation zwischen dem GRS (Gemeinsames Rücknahmesystem) und hRS (herstellereigene Recyclingsysteme).

In den vergangenen Jahren hat sich die Situation auf dem Markt der Batterieentsorgung deutlich verändert und zu einem Wettbewerb zwischen dem gesetzlich vorgesehenen Solidarsystem der Hersteller (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien – GRS) und den freiwilligen herstellereigenen Rücknahmesystemen (hRS) geführt. Das hierdurch entstandene Ungleichgewicht führt zu einer hohen finanziellen Belastung der bei der GRS beteiligten Hersteller. Die Situation könnte dauerhaft die effektive Sammlung und Verwertung aller anfallenden Gerätealtbatterien behindern. Vor diesem Hintergrund besteht das Erfordernis, das Batteriegesetz (BattG) anzupassen. Auf Grundlage, der mit den beteiligten Akteuren geführten Gespräche, soll keine strukturelle Neuordnung des BattG, sondern lediglich eine Anpassung im bestehenden System erfolgen.

Hierzu hat das BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) nunmehr eine Lesefassung für eine Änderung des BattG erstellt, auf dessen Grundlage die notwendigen Änderungen diskutiert werden sollen. Ziel ist die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle am Markt beteiligten Akteure.

Das Konzept basiert dabei auf folgenden Kernelementen

  • Einbindung der stiftung ear
  • Wechsel von einer Anzeige- zu einer Registrierungspflicht
  • Neue Anforderungen an die Rücknahmesysteme
  • Sammlung

Wir haben zu der Lesefassung des BMU eine schriftliche Stellungnahme verfasst und dabei die Anregungen und Erfahrungen unserer Kunden mit einfließen lassen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl nach dem für Ihr Unternehmen geeigneten Rücknahmesystem. Darüber hinaus beraten wir betroffene Unternehmen insbesondere zu den Herausforderungen im Umgang mit Lithiumbatterien.

| Johanna Stein

Deutschland verfehlt EU-Sammelquote für Elektro- und Elektronikaltgeräte

Laut dem Umweltbundesamt (UBA) hat Deutschland in 2018 mit 853.000 zurückgegebenen Tonnen an Elektro- und Elektronikaltgeräten die vorgeschriebene Mindestsammelquote von 45% mit 43,1% nicht ganz erreicht.

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