Wenn Sie in der EU Verpackungen in Verkehr bringen, sind Sie durch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar mit einer Vielzahl strenger Anforderungen konfrontiert.
Eine kurze Auflistung der Kernaspekte umfasst u. a.:
- Design-for-Recycling-Vorgaben für alle Verpackungsarten
- Verbindliche Rezyklat-Einsatzquoten
- Erweiterte Kennzeichnungspflichten
- Registrierungs- und Meldepflichten in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten
- Anforderungen an die Verpackungsreduktion
- Nachweise zur Wiederverwendbarkeit
- Differenzierung zwischen Hersteller und Erzeuger
Gerne unterstützen wir Sie darin, auf Basis Ihres Portfolios die für Ihr Unternehmen relevanten Pflichten zu identifizieren und rechtssicher in den jeweiligen Märkten zu agieren.