Herstellerverantwortung
07.05.2019 | Johanna Stein

Das neue Verpackungsgesetz

Hersteller müssen aktiv werden!

Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), erläutert, warum das „neue“ Verpackungsgesetz gar nicht so „neu“ ist. Denn es sollte eigentlich keine wirklichen Überraschungen mit sich bringen. Warum das so ist, erklärt sie in diesem Interview:
 

Wie ist der Status-Quo der praktischen Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes?
 

Gunda Rachut: Mit einer aktuell erreichten Anzahl von mehr als 160.000 Einträgen im Verpackungsregister LUCID sind wir sehr zufrieden. Das ist fast eine Verdreifachung der Anzahl an Unternehmen, die 2017 einen Vertrag mit einem (dualen) System hatten. Die Registrierungszahlen entwickeln sich stetig weiter. Die Zielgröße für das Jahr 2019 sind etwa 250.000 Registrierungen. Mit einem öffentlich einsehbaren Register haben wir auf der gesetzlichen Grundlage den Grundstein gelegt, Trittbrettfahrer im System zu erkennen und ihnen Fehlverhalten durch die Nichtteilnahme am System nachzuweisen.
 

Sie sprechen von Trittbrettfahrern. Was ist in der Vergangenheit falsch gelaufen?
 

Gunda Rachut: Obwohl das Prinzip der Produktverantwortung und die damit einhergehende Pflicht zur Systembeteiligung schon seit mehr als zwei Jahrzehnten gelten, dringt die Information und das Wissen darüber erst langsam bis zu den Verantwortlichen durch. Eine Vielzahl der verpflichteten Unternehmen ist deshalb leider nur sehr unzureichend mit den grundsätzlichen Themen vertraut. Das Unwissen zur Grundpflicht der Systembeteiligung ist sicher das größte Hindernis in der Umsetzung der neuen Pflichten. Diesen Informationsbedarf zu decken, ist nach wie vor notwendig, damit auch fünf nach zwölf unverzüglich die Pflichten erfüllt werden können und Unternehmen öffentlich zeigen, dass sie ihrer Produktverantwortung nachkommen.
 

Woran liegt es, dass noch nicht alle Unternehmen registriert sind?
 

Gunda Rachut: Ein Hindernis kleinerer und kleinster Unternehmen liegt zuweilen in der Einschätzung, die Umsetzung der alten und neuen Pflichten sei ein höchst bürokratischer Prozess. Dem ist nicht so. Die Registrierung und die Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID sind kostenlos. Die Registrierung ist bewusst niedrigschwellig konzipiert. Diese lässt sich so einfach realisieren, wie die Anmeldung eines Online-Accounts bei einem Onlinehändler. Seitens der betroffenen Unternehmen wird uns immer wieder bestätigt, dass nicht mehr als 10 bis 15 Minuten für die Registrierung benötigt werden.
 

Sind sich die Unternehmen der Konsequenzen bewusst, die auf sie zu kommen, wenn sie sich nicht rechtskonform verhalten?
 

Gunda Rachut: Abmahnungen und Anzeigen nehmen täglich zu. Die Konkurrenzbeobachtung ist stark ausgeprägt. Nach unserer Wahrnehmung werden derzeit alle Behörden mit Anzeigen befasst. Alle diese Aktivitäten sprechen sich herum und wirken sich auf die Registrierungszahlen aus. Viele Betroffene können offenbar noch nicht glauben, dass die Realität in Sachen Verpackungsgesetz eingetreten ist und sie mit nicht rechtskonformem Verhalten künftig auffallen. Nicht rechtskonformes Verhalten im Sinne des Verpackungsgesetzes ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese werden nach Schwere des Verstoßes mit Bußgeldern bis zu 200.000 € und automatischen Vertriebsverboten geahndet. Um die Strafen verhältnismäßig zu gestalten, kann es in bestimmten Fällen zusätzlich zu Gewinnabschöpfungen kommen, damit nicht die Strafen geringer sind, als der potenzielle Nutzen, den man durch eine Nichtbeteiligung erreicht hat.
 

Welche Ratschläge können Sie Produktentwicklern/ Verpackungsdesignern in den Unternehmen geben, um die Recyclingfähigkeit zu verbessern bzw. Kosten für Beiträge zu senken?
 

Gunda Rachut: Auf Basis der seitens der ZSVR veröffentlichten Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung ist es sinnvoll, an den Materialien, der Zusammensetzung von Verpackungen und der Gestaltung von Verpackungen zu arbeiten. Immer da wo Verpackungen vermieden werden können, ist es auch sinnvoll, dieses Thema umzusetzen. Seitens vieler Unternehmen wurden auf dieser Basis bereits Überlegungen zu umweltfreundlichen Verpackungen und geringeren Verpackungsmengen angestoßen. Ebenso werden Forschung und Weiterentwicklungen von den Verpackungsmaterialien, über die Sortierung bis hin zur Verwertung forciert. Hier werden echte Innovationen benötigt, um das Recycling von Verpackungen im Sinne der gesetzlichen Ziele weiterzuentwickeln. Dabei ist ein ganzheitlich orientiertes Verpackungsdesign unter Berücksichtigung aller damit verbundenen Themen über die gesamte Wertschöpfungskette zur Erreichung der Recyclingquoten sehr wichtig.

Quelle: BVSE

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der räumlichen Nähe zu der in Osnabrück ansässigen Stiftung, hat das hpm Team sehr gute Kontakte und unterstützt betroffene Unternehmen gerne zu allen Fragen.

| Johanna Stein

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