Allgemein
07.05.2019 | Johanna Stein

Behandlungsverordnung (BehandlungsV)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie das Umweltbundesamt (UBA), haben bereits 2017 einen Arbeitskreis eingerichtet, der durch themenspezifische Arbeitsgruppen begleitet wurde.

hpm wurde in den Arbeitskreis berufen und unterstützt auf Fachebene sämtliche Arbeitsgruppen. Dabei wurden übergreifende und grundlegende ökologische sowie wirtschaftliche Themen bezüglich der Behandlung von EAG aufgegriffen und diskutiert. Weiterhin standen die Entwicklung, Diskussion und Bewertung von Anforderungen an die Behandlung von EAG im Fokus. In der finalen Phase hat das UBA die entwickelten Anforderungen an die Behandlung von EAG unter Berücksichtigung der Ergebnisse der AK-Sitzungen und AG-Treffen konkretisiert und priorisiert. Im Anschluss daran wurden dem BMU in einem zusammenfassenden Bericht 58 Anforderungen empfohlen.

Zusätzliche Hintergrundinformationen

Die Anforderungen zur Schadstoffentfrachtung nach Anlage 4 des ElektroG, gehen auf entsprechende Anforderungen der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie; von engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment) zurück. Im Rahmen der Novellierung der WEEE-Richtlinie (Neufassung 2012) wurden die Anforderungen an die Behandlung von EAG unverändert belassen. Spezifische Behandlungsvorgaben zur Stärkung der Ressourcenschonung existieren bislang nicht.

Die Behandlungsverordnung soll das ElektroG als untergesetzliches Regelwerk ergänzen und die Zielaspekte der Ressourcenschonung durch eine hochwertige Verwertung von EAG, der Schadstoffentfrachtung und der Rückgewinnung ressourcenrelevanter Materialien betrachten. Dabei werden neue Erkenntnisse und Anforderungen berücksichtigt, die sich seit der Einführung des ElektroG im Jahr 2005 entwickelt haben. Vor dem Hintergrund der Veränderung des Gerätespektrums und der Schadstoffgehalte in EAG sowie neu etablierter Gerätetechnologien (z. B. LCD Flachbildschirme, Photovoltaikmodule) betrachtete das UBA den Status quo der Behandlung und die Effektivität einzelner Behandlungsverfahren.

Quelle: UBA

Empfehlung seitens hpm

Alle Akteure sollten bspw. über die WEEE Taskforce frühzeitig Stellung beziehen. Wenn alle geplanten Anforderungen in die Verordnung einfließen, werden die Kosten für die Verwertung von EAG deutlich steigen.

| Johanna Stein

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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie das Umweltbundesamt (UBA), haben bereits 2017 einen Arbeitskreis eingerichtet, der durch themenspezifische Arbeitsgruppen begleitet wurde.

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