Hersteller eines Produktes müssen europaweit auch die Produktverantwortung für die Verpackung übernehmen. Hierzu zählt die Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung – in Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das Verpackungsgesetz (VerpackG). In diesem Zusammenhang übernimmt die Zentrale Stelle Verpackungsregister folgende Aufgaben: Registrierung der Produktverantwortlichen und deren Veröffentlichung, Sorge für Transparenz und Rechtsklarheit sowie die Überwachung ökologischer Ziele.