Um den Behörden ausreichende Informationen über die angefallenen und entsorgten Abfallmengen bereitzustellen, sind die Unternehmen dazu verpflichtet, die in den Verkehr gebrachten Mengen zu melden.
Um den Behörden ausreichende Informationen über die angefallenen und entsorgten Abfallmengen bereitzustellen, sind die Unternehmen dazu verpflichtet, die in den Verkehr gebrachten Mengen zu melden.