ElektroG Finanzierungsgarantie für Elektrogeraete mit einem System von hpm.

Garantie­manage­ment

Aus einer Hand – unabhängig und sicher

Hersteller von B2C-Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland haben kalenderjährlich eine sogenannte Finanzierungsgarantie zu hinterlegen. Neben unserem eigenen kollektiven Garantiesystem, der „hpm Altgeräte-Garantie“ bieten wir Ihnen die Abwicklung und administrative Unterstützung zur Teilnahme an einem individuellen Garantiesystem an. Anhand Ihrer in Verkehr gebrachten Mengen je Geräteart sowie der zu hinterlegenden Beträge überprüfen wir individuell, welches System für Sie die wirtschaftlichere Variante darstellt.

Von der kompetenten und unabhängigen Beratung über die administrative Unterstützung bis hin zur Abwicklung: Wir bieten Ihnen Garantiemanagement und ElektroG-Compliance aus einer Hand.

Wen betrifft die Finanzierungsgarantie nach ElektroG?

Gem. §7 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten oder im Fall der Bevollmächtigung gemäß § 8 ElektroG deren Bevollmächtigte, kalenderjährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung von in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten, die in privaten Haushalten genutzt werden können, gegenüber der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) als zuständiger Behörde nachzuweisen.

WEEE bzw ElektroG fordern eine Finanzierungsgarantie der stiftung ear nachzuweisen - hpm bietet gesetzeskonformen Service.
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