Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG, Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) setzt in Deutschland die EU-Richtlinie WEEE zum Umgang mit Elektronikschrott um. Es soll zur Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten, zur Wiederverwendung und zur Verwertung führen. Das ElektroG gilt nur in Deutschland, da jedes Land über seine eigene WEEE-Gesetzgebung verfügt.
Das ElektroG gibt einen feste Mindestsammelquote für die Rücknahme von Elektroaltgeräten vor, also die Sammelziele. Diese lag 2016 bei 45% und liegt mittlerweile, 2019, bei 65%.