Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG, Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) setzt in Deutschland die EU-Richtlinie WEEE zum Umgang mit Elektronikschrott um. Es soll zur Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten, zur Wiederverwendung und zur Verwertung führen. Das ElektroG gilt nur in Deutschland, da jedes Land über seine eigene WEEE-Gesetzgebung verfügt.

Das ElektroG gibt einen feste Mindestsammelquote für die Rücknahme von Elektroaltgeräten vor, also die Sammelziele. Diese lag 2016 bei 45% und liegt mittlerweile, 2019, bei 65%.

Download Gesetzestext ElektroG


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