Ionisationsmelder sind leicht radioaktive Quellen. hpm entsorgt nach Strahlenschutzgesetz und ElektroG.

Entsorgung Ionisationsrauchmelder

Ionisationsrauchmelder sicher und fachgerecht entsorgen

Entsorgung Ionisationsrauchmelder

Ionisationsrauchmelder (kurz: I-Melder) sind Rauchmelder, die eine geringe Menge eines radioaktiven Stoffes, wie Americium, Radium oder Krypton, enthalten. Der Entsorgungs- und Transportprozess bedarf der Beachtung des ElektroG, des Strahlenschutzgesetzes sowie der Gefahrgutverordnung. Ebenso erfordert der Umgang mit radioaktiven Quellen eine Umgangsgenehmigung.

Hintergrund

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um. Es beinhaltet Regelungen zum Schutz des Menschen und –soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht- der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Mit dem Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage. In der Folge werden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Zahlreiche Vorgaben werden aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.

Ionisationrauchmelder fachgerecht entsorgt nach ElektroG und Strahlenschutzgesetz .

Unsere Kunden nutzen gerne unsere persönliche und kostenlose Beratung. Von der Umgangsgenehmigung bis zum rechtskonformen Transport der radioaktiven Quellen - wir übernehmen sämtliche Pflichten bei der Entsorgung.

Mark Sommerfeld & Norbert Buchwald, Strahlenschutzbeauftragte | hpm

Entsorgung ist Vertrauenssache

Seit dem Jahr 2000 haben wir uns auf dem Gebiet der Entsorgung von I-Meldern am Markt etabliert. Neben Herstellern nutzen über 800 weitere Unternehmen wie beispielsweise Errichterbetriebe, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Entsorgungsunternehmen die Dienstleistungen unserer ausgebildeten Strahlenschutzexperten. Dabei vertrauen unsere Kunden auf die behördlich überwachten Prozesse in unserer Anlage zur Behandlung von schwach radioaktiven Quellen.

Wir übernehmen auch Ihre optischen Rauchmelder sowie andere schwach radioaktive Quellen aus Produktbereichen, wie z. B. der Medizin- und Messtechnik. Im Fall der Auftragserteilung erhalten Sie alle wichtigen und erforderlichen Unterlagen, wie z. B. die Transportpapiere, direkt von uns zugesandt. Wir organisieren für Sie den Transport und senden Ihnen im Anschluss an die Entsorgung den Entsorgungsnachweis zu.

Verlassen Sie sich auf uns.

Downloadcenter

Sprechen Sie mich an!
Mark Sommerfeld
Strahlenschutzbeauftragter & Entsorgungsexperte

+49 541 40898-133

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.