Im Strahlenschutzgesetzt sind Regelungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung von ionisierender und nicht ionisierender Strahlung enthalten. Es fasst Vorgaben aus der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Röntgenverordnung und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz zusammen. Der Strahlenschutz spielt vor allem im Bereich der Medizin oder in kerntechnischen Anlagen wie Kernkraftwerken eine große Rolle.