Am 1. Januar 2019 ist das VerpackG in Deutschland in Kraft getreten. Es gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringen. Das können Produzenten, aber auch Importeure, Online-Händler oder andere sein. All diese Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, müssen sich im LUCID-Register registrieren und dort ihre Lizenzen vorlegen, die sie vorher erworben haben. Die Registrierung im LUCID-Register ist kostenlos und erfolgt einmalig.
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hpm - DIE UMWELTMANAGER
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei allen Fragen rund um die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR-Management), Umweltmanagement und Abfallmanagement. Von der Beratung über die Abwicklung von EAR-Abholaufträgen bis hin zum gesamten, fachgerechten Entsorgungsprozess - wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es sich um die fachkundige Organisation unter Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze handelt.