Am 1. Januar 2019 ist das VerpackG in Deutschland in Kraft getreten. Es gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringen. Das können Produzenten, aber auch Importeure, Online-Händler oder andere sein. All diese Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, müssen sich im LUCID-Register registrieren und dort ihre Lizenzen vorlegen, die sie vorher erworben haben. Die Registrierung im LUCID-Register ist kostenlos und erfolgt einmalig.
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