Die Jahres-Statistik-Mitteilung muss einmal jährlich von jedem registrierten Hersteller bzw. Bevollmächtigtem abgegeben werden. Diese Mitteilungen werden dann von der Stiftung ear geprüft und an das Umweltbundesamt weitergeleitet. Dieses leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter. Durch diese Mitteilungen werden von der EU vorgegebene Sammel/-Verwertungsziele überprüft.