Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

Freiwillige Rücknahme

Bei der freiwilligen Rücknahme von Abfällen sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Dabei werden die zuständigen Behörden von Nachweis- und Beförderungserlaubnispflichten befreit, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zu den Voraussetzungen zählt zum einen, dass die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert werden und dass eine ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung der Abfälle in anderer Weise nachgewiesen wird. Die Hersteller und Vertreiber übernehmen bei der freiwilligen Rücknahme von Abfällen die Pflichten eines Besitzers von Abfällen.


Wir beraten Sie rund um das Thema Abfallmanagement. Kontaktieren Sie uns jetzt!


hpm - DIE UMWELTMANAGER

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei allen Fragen rund um die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR-Management), Umweltmanagement und Abfallmanagement. Von der Beratung über die Abwicklung von EAR-Abholaufträgen bis hin zum gesamten, fachgerechten Entsorgungsprozess - wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es sich um die fachkundige Organisation unter Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze handelt.

War diese Antwort hilfreich?
« zurück zur Übersicht
Sprechen Sie mich an!

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.