Abfallmanagement
04.08.2020 | Johanna Stein

Umweltbundesamt lässt Pfandsystem für Batterien prüfen

Ob eine Pfandpflicht zur Eindämmung von Bränden beim Transport und der Behandlung von Abfällen sowie zur Steigerung der Sammelmengen an Altbatterien und Altgeräten beitragen kannn, soll ein vom Umweltbundesamt ausgeschriebenes Sachverständigengutachten prüfen. Sollte das Gutachten unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte keine Empfehlung zur Zielerreichung belegen, sollen laut UBA besser geeignete Maßnahmen definiert werden.

Das Gutachten soll unter Berücksichtigung von ökologischen Auswirkungen dem potenziell ökomischen Aufwand aufzeigen, für welche Arten von Lithium-Batterien ein Pfandsystem zielführend sein kann und wie die dazugehörigen Lösungen umgesetzt werden können. Das UBA erwartet hierbei die Vorstellung unterschiedlicher Ausprägungen von Pfandsystemen sowie deren Vor- und Nachteile. Darüber hinaus sollen in dem neunmonatigen Projekt Kriterien für die Höhe des Pfandes bemessen werden.

 

Das UBA erwartet von dem ausgeschriebenen Gutachten eine Schätzung zur Wirkung der Pfandhöhe von 7,50 €, die bereits für Fahrzeugbatterien gilt. Gleichzeitig soll untersucht werden, wie sich ein höheres oder niedrigeres Pfand auf die gewünschten Ziele auswirkt. Darüber hinaus möchte das UBA unter anderem geklärt wissen, wie Pfandsysteme auch bei langlebigen Produkten (wie Lithium-Akkus) kurzfristig eine Lenkungswirkung entfalten können. Auch mögliche negative Wirkungen sollen beleuchtet werden.

Das UBA befürchtet unter anderem, dass sich Verbraucher aufgrund des Pfands frühzeitig von funktionstüchtigen Akkus trennen könnten. Ebenfalls soll der administrative Aufwand, der mit der Einführung eines Pfandsystems verbunden ist, untersucht werden. Hier ist das UBA an kostengünstigen und vollzugsarmen Lösungen interessiert. Zu klären sei auch, wer das Pfand erhebt und an welchen Stellen es bei Rückgabe der Alt-Akkus erstattet werden soll. Das UBA erwartet einen Vorschlag für eine technische Lösung, mit der der Anspruch zur Erstattung des Pfands auch über mehrere Jahre hinweg nachgewiesen werden kann. Die Frage, wie bei einem auf Deutschland begrenzten System mit dem Pfandanspruch von exportierten Akkus und Batterien umgegangen werden soll, ist ebenfalls zu klären. Die Ausschreibung für das Sachverständigengutachten läuft noch bis zum 8. Juni. 

Quelle: euwid.de

 

| Johanna Stein

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