Allgemein
28.08.2020 |

Empfehlungen des UBA für die Weiterentwicklung der Behandlungsanforderungen nach ElektroG

Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten (EAG) über eine Behandlungsverordnung festzulegen. Dazu wurden vom Umweltbundesamt, unter Einbindung von ungefähr 200 relevanten Akteuren, weitergehende Empfehlungen für mögliche Behandlungsanforderungen an EAG entwickelt, diskutiert und bewertet.

Dabei standen sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte gleichermaßen im Fokus. Es werden 57 Behandlungsanforderungen für die Gerätegruppen der Bildschirmgeräte und Photovoltaikmodule, die Materialgruppen Kunststoffe und edel-/sondermetallhaltige Bauteile sowie über das ElektroG hinausgehende Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung empfohlen. Diese 57 Anforderungen werden im vorliegenden Bericht erläutert.

Download der aktuellen Empfehlungen

Quelle: Umweltbundesamt

| Johanna Stein

Behandlungsverordnung (BehandlungsV)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie das Umweltbundesamt (UBA), haben bereits 2017 einen Arbeitskreis eingerichtet, der durch themenspezifische Arbeitsgruppen begleitet wurde.

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