Fragen zur PPWR? Wir geben die Antwort
Die EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) verändert das europäische Verpackungsrecht grundlegend. Unternehmen, die Produkte in der EU in Verkehr bringen, unterliegen deutlich strengeren Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Verpackungsreduktion, Wiederverwendung und Materialeinsatz.
Viele Unternehmen stehen deshalb vor entscheidenden Fragen:
Mit einer fundierten PPWR-Beratung schaffen Sie Klarheit und vermeiden Geldstrafen.
Wir unterstützen Unternehmen, ihre Verpackungen und Prozesse gemäß der Anforderungen kurzfristig anzupassen.
Sie verkaufen Verpackungen aus einem anderen EU- oder Drittland nach Deutschland? Wenn Sie direkt an Endabnehmer in Deutschland verkaufen, sind Sie in der Pflicht einen Bevollmächtigten zu benennen. Ab sofort können Sie hpm als Bevollmächtigten im Herstellerregister beauftragen. Wenden Sie sich direkt an uns und wir unterstützen Sie.
Die EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine EU-Verordnung, die das bestehende europäische Verpackungsrecht umfassend modernisieren soll. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle in Europa deutlich zu reduzieren und gleichzeitig eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Im Vergleich zu bisherigen Regelungen enthält die PPWR deutlich strengere Anforderungen, unter anderem in den Bereichen:
Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gelten die Anforderungen direkt in allen Mitgliedstaaten und greifen seit dem 12. August 2026.
Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass bestehende Verpackungslösungen überprüft und teilweise neu entwickelt werden müssen.
Die Anforderungen der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) betreffen nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen.
Dazu gehören insbesondere:
Hersteller von verpackten Produkten
Unternehmen, die ihre Produkte in Verkaufsverpackungen anbieten, müssen strengere Anforderungen an Design und Materialien erfüllen.
Markeninhaber und Inverkehrbringer
Auch wenn Verpackungen von Lieferanten stammen, bleibt die Verantwortung häufig beim Unternehmen, das das Produkt auf den Markt bringt.
Online-Händler und Versandunternehmen
Der Versandhandel ist durch neue Anforderungen zur Vermeidung von überdimensionierten Verpackungen und zur Optimierung von Versandmaterialien besonders betroffen.
Importeure
Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen sicherstellen, dass die Verpackungen den EU-Vorgaben entsprechen.
Unternehmen mit komplexen Verpackungsportfolios
Je mehr Verpackungstypen ein Unternehmen nutzt, desto wichtiger wird eine systematische Analyse der PPWR-Konformität.
Grundsätzlich gelten die Definitionen und Pflichten auch bei einem Handel zwischen Unternehmen. Bei Transportverpackungen ist jedoch in der Regel das Unternehmen, das diese gefertigt hat, der Erzeuger und muss eine Konformitätsbewertung durchführen eine Konformitätserklärung ausstellen.
Da sowohl die Palette als auch die Stretchfolie zu den Transportverpackungen zählen (und diese bereits nach der Produktion als vollständig gelten), sind grundsätzlich die Produzenten dieser Verpackungen die Erzeuger und Hersteller, solange kein anderes Unternehmen mit seiner Marke abgebildet ist. Diese Unternehmen müssen daher auch die Konformitätsbewertung sowie -erklärung ausstellen.
Ja, bei importierten Verpackungen aus einem Nicht-EU-Land muss sowohl der Erzeuger als auch der Importeur gekennzeichnet sein.
Wenn Sie als Vertreiber Verpackungen unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke in Verkehr bringen oder bereits in Verkehr gebrachte Verpackungen so verändern, dass die Konformität mit den Anforderungen der PPWR beeinträchtigt werden kann, so gelten Sie als Erzeuger.
Grundsätzlich muss das Unternehmen die Verpackungen lizensieren, das als Hersteller nach der PPWR gilt. Bei Serviceverpackungen kommt es darauf an, woher Sie die Verpackungen beziehen und ob Sie mit Ihrem Unternehmensnamen auf der Verpackung stehen.
Auch ohne explizite Erwähnung fällt das Material unter die PPWR, weil es unter die Verpackungsdefinition fällt und muss damit grundsätzlich auch die Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten. Ob das Material explizit in kommenden delegierten Rechtsakten behandelt wird, können wir aktuell nicht sagen.
Bis zum 12. August 2026 soll ein delegierter Rechtsakt veröffentlicht werden, der die Umsetzung im Detail festlegt. Die Kennzeichnung wird dann ab dem 12. August 2028 gelten.
Aktuell wird bei der EU über das Omnibus-Paket diskutiert, welches eine Aussetzung der Bevollmächtigung bis zum 01.01.2035 beinhalten würde. Eine Entscheidung ist frühstens bis zum Ende des Jahres zu erwarten. Aktuell gibt es bereits in einigen EU-Ländern die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für ausländische Hersteller.
In den meisten Mitgliedsländern ja, es gibt jedoch auch Mitgliedsländer, in denen diese derzeit nicht erlaubt ist – beispielsweise in Belgien, was Industrie- und Gewerbeverpackungen betrifft.
Wenn Verpackungen aus Drittländern auf dem EU-Markt bzw. in Deutschland inverkehrgebracht werden, ist der Importeur dazu verpflichtet zu überprüfen, dass die Verpackungen den Anforderungen der PPWR entsprechen. Das betrifft insbesondere die Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Kennzeichnung der Verpackung und die weitere Nachhaltigkeitsanforderungen. Ansonsten gelten natürlich für den Hersteller und Vertreiber die üblichen Pflichten.
Ja, wenn Sie die Verpackungen importieren, dann müssen Sie sich für die gesamte Verpackung die Konformitätserklärung einholen.
Wir würden empfehlen, eine separate Nummer auf der Verpackung anzubringen, das kann dieselbe wie die EAN-Nummer sein.
Für jede Verpackung bzw. Verpackungseinheit, die ab dem 12. August 2026 auf dem Markt erstmalig bereitgestellt wird, muss eine Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Es reicht die Konformitätserklärung des Erzeugers. Dieser muss aber in der technischen Dokumentation entsprechende Nachweise dafür erbringen.
Grundsätzlich gibt es nicht die Pflicht, die Konformitätserklärung an Vertreiber auszuhändigen. Die Vertreiber sind auch nur verpflichtet zu prüfen, ob der Hersteller die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllt und die Verpackungen ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Allerdings müssen Vertreiber auf begründetes Verlangen einer Behörde alle Informationen aushändigen, zu denen Sie Zugang haben, um die Konformität der Verpackungen nachzuweisen.
Die Typen-, Chargen- oder Seriennummer muss auf der Konformitätserklärung und der Verpackung stehen und übereinstimmen. Wenn Sie eine andere Verpackung verwenden, müssen Sie auch eine andere Nummer nutzen.
Das kommt darauf an, ob es sich bei den Kartons um Verkaufs- oder Versandverpackungen handelt und wer mit seinem Namen/seiner Marke auf den Kartonagen gekennzeichnet ist und ob die Kartons nach Deutschland oder ins EU-Ausland versendet werden.
Wir begleiten und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) mit einem umfassenden Beratungspaket:
Analyse der Verpflichtungslage
Wir prüfen, welche Anforderungen der PPWR für Ihr Unternehmen konkret gelten – abhängig von Geschäftsmodell, Vertriebsstruktur und Verpackungsarten.
Sie erhalten eine klare Übersicht über Ihre regulatorischen Pflichten in den relevanten EU-Märkten.
Unterstützung bei der Registrierung und Meldung
Wir begleiten Sie bei den notwendigen Registrierungen und unterstützen Sie bei der Einrichtung der erforderlichen Meldestrukturen gegenüber den zuständigen Behörden und Systemen.
Unterstützung bei der Bevollmächtigtenauswahl
In vielen EU-Ländern ist für ausländische Unternehmen die Benennung eines autorisierten Vertreters erforderlich.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter Bevollmächtigter und begleiten den Auswahl- und Implementierungsprozess.
Unterstützung bei der Auswahl einer „Organisation für Herstellerverantwortung“ (OfH)
Wir unterstützen Sie bei der Identifikation geeigneter Rücknahme- bzw. Entsorgungssysteme (OfH) und helfen Ihnen dabei, passende Partner für Ihre Verpackungsströme auszuwählen.
Unternehmen, die sich frühzeitig mit der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) beschäftigen, haben eine Reihe von Vorteilen.
Mehr Planungssicherheit
Eine frühzeitige Analyse schafft Klarheit über kommende Anforderungen.
Vermeidung kurzfristiger Anpassungen
Verpackungsänderungen benötigen oft lange Vorlaufzeiten. Eine frühzeitige Planung reduziert Zeitdruck und Kosten.
Wettbewerbsvorteile
Unternehmen mit nachhaltigen und optimierten Verpackungen können regulatorische Anforderungen leichter erfüllen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie stärken.
Verbesserte Lieferkettensteuerung
Wenn Lieferanten frühzeitig eingebunden werden, lassen sich Änderungen effizienter umsetzen.
Die Anforderungen der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) haben die Verpackungslandschaft in Europa nachhaltig verändert. Unternehmen, die handeln, haben deutlich mehr Gestaltungsspielraum.
Mit einem strukturierten PPWR-Audit und einer fundierten PPWR-Beratung schaffen Sie die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung.
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