Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz“ zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.