Ab dem 5. Januar 2021 müssen Lieferanten und Hersteller von SVHC-haltigen (besorgniserregenden) Erzeugnissen Informationen über diese Erzeugnisse an die von ECHA (European Chemicals Agency) entwickelte SCIP-Datenbank übermitteln. Erfasst werden alle möglichen Informationen, wie z.B. der Name, die Konzentration oder die Lokalisierung des SVHC-Stoffs. Die ganze Datenbank dient dazu, eine einheitliche Informationssammlung zu schaffen. Die Rechtsgrundlage für diese Datenbank ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie. Die Datenbank wurde am 28.10.2020 live geschaltet und ab Feb. 2021 können auch Verbraucher und Abfallunternehmen auf die Informationen der Datenbank zugreifen.