Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

ElektroStoffVerordnung

Die ElektroStoffVerordnung (ElektroStoffV) gilt seit dem 9. Mai 2013 und dient zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie setzt die Richtlinie 2011/65/EU in deutsches Recht um. Die Verordnung gilt für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von:

1. Haushaltsgroßgeräten

2. Haushaltskleingeräten

3. Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik

4. Geräten der Unterhaltungselektronik

5. Beleuchtungskörpern

6. elektrischen und elektronischen Werkzeugen

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräten

8. medizinischen Geräten

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumenten einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie

10. automatischen Ausgabegeräten

11. sonstigen Elektro- und Elektronikgeräten, die nicht unter die Nummern 1 bis 10 fallen.


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