Die ElektroStoffVerordnung (ElektroStoffV) gilt seit dem 9. Mai 2013 und dient zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie setzt die Richtlinie 2011/65/EU in deutsches Recht um. Die Verordnung gilt für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von:
1. Haushaltsgroßgeräten
2. Haushaltskleingeräten
3. Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik
4. Geräten der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörpern
6. elektrischen und elektronischen Werkzeugen
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräten
8. medizinischen Geräten
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumenten einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie
10. automatischen Ausgabegeräten
11. sonstigen Elektro- und Elektronikgeräten, die nicht unter die Nummern 1 bis 10 fallen.
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