Die ElektroGGebv legt die Höhe der Summe fest, die das Umweltbundesamt für Leistungen erheben darf. Sie betrifft Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, Bevollmächtigte, Garantiesysteme sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die neue Elektrogebührenverordnung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und hat die Höhe der Gebühren angepasst, dabei wurden die meisten Gebühren gesenkt.