Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGGebV)

Die ElektroGGebv legt die Höhe der Summe fest, die das Umweltbundesamt für Leistungen erheben darf. Sie betrifft Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, Bevollmächtigte, Garantiesysteme sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die neue Elektrogebührenverordnung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und hat die Höhe der Gebühren angepasst, dabei wurden die meisten Gebühren gesenkt.

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