Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

Abfallverzeichnisverordnung (AVV)

Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) dient zum einen zur Bezeichnung von Abfällen und zum anderen der Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit und somit auch Überwachungsbedürftigkeit. Sie wurde im Dezember 2001 beschlossen und beinhaltet drei Paragraphen.


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