Ein Abfallbeauftragter hat die Aufgabe, die gesetzlichen Anforderungen und Genehmigungen, die das Unternehmen erfüllen muss, umzusetzen. Somit schützt dieser ein Unternehmen vor möglichen Strafen, z.B. aufgrund von versäumter oder falscher Dokumentation. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in der geregelt ist, welche Anforderungen ein Abfallbeauftragter erfüllen muss. Oft ziehen Unternehmen einen externen Abfallbeauftragten heran, da eigene Mitarbeiter nicht die entsprechende Ausbildung dazu haben und auch nur noch eingeschränkt für ihre anderen Tätigkeiten zur Verfügung stehen.
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