Die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) legt fest, welche Betriebe einen Abfallbeauftragten bestellen müssen und legt außerdem fest, welche Voraussetzungen der Abfallbeauftragte erfüllen muss. Auch wie diese ausgebildet und geschult werden müssen, ist in der AbfBeauftrV festgelegt. Die Verordnung gilt seit dem 01. Juni 2017.