Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)

Die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), in Kraft getreten am 1. Juni 2017, stellt einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Umweltrechts dar und spielt eine zentrale Rolle in der Förderung der Kreislaufwirtschaft und des Umweltschutzes. Sie definiert die Rahmenbedingungen für die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfälle in Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe oder Art der Tätigkeit ein erhöhtes Abfallaufkommen haben. Ziel ist es, die Recyclingquote zu verbessern und eine nachhaltige Abfallwirtschaft zu etablieren.

Zweck und Anwendungsbereich
Die Verordnung zielt darauf ab, durch die Einbindung qualifizierter Abfallbeauftragter, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Abfallmanagement sicherzustellen und somit einen Beitrag zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrWG) zu leisten. Unternehmen, die gefährliche Abfälle produzieren oder in großen Mengen mit Abfällen umgehen, sind verpflichtet, einen oder mehrere Abfallbeauftragte zu bestellen. Diese Regelung betrifft unter anderem Hersteller und Vertreiber von Produkten, die nach Gebrauch zu Elektronikaltgeräten werden, sowie Betriebe, die in den Anwendungsbereich der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) fallen.

Voraussetzungen und Pflichten
Die AbfBeauftrV legt detailliert die Anforderungen an die Fachkunde und Zuverlässigkeit der zu bestellenden Abfallbeauftragten fest. Es wird erwartet, dass die Abfallbeauftragten nicht nur über umfassendes Wissen bezüglich der aktuellen Abfallgesetzgebung verfügen, sondern auch die betriebsinternen Prozesse zur Abfallvermeidung, -minimierung und -entsorgung effektiv überwachen und verbessern. Weiterbildung und Schulungen sind gemäß der Verordnung regelmäßig zu absolvieren, um die Fachkunde auf dem neuesten Stand zu halten.

Beitrag zur Erhöhung der Recyclingquote
Durch die fachkundige Überwachung und Optimierung der Abfallströme tragen die Abfallbeauftragten signifikant zur Steigerung der Recyclingquote bei. Sie identifizieren Potenziale zur Vermeidung von Abfällen, fördern die Trennung und das Recycling von Wertstoffen und stellen sicher, dass Rücknahmesysteme effektiv genutzt werden. In diesem Kontext ist die Abfallbeauftragtenverordnung ein wichtiges Instrument, um die Ziele des Kreislaufwirtschaftgesetzes zu erfüllen und die Ressourceneffizienz zu steigern.

Zusammenarbeit mit Behörden
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der AbfBeauftrV ist die vorgeschriebene Zusammenarbeit der Abfallbeauftragten mit den zuständigen Behörden. Diese Kooperation dient der Sicherstellung, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und erleichtert die Überwachung und Berichterstattung über Abfallströme. Im Anhang der Verordnung sind spezifische Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen aufgeführt, die die Transparenz und Nachverfolgbarkeit des Abfallmanagements gewährleisten.

Die Abfallbeauftragtenverordnung sorgt für eine qualifizierte Überwachung und kontinuierliche Verbesserung der Abfallwirtschaftsprozesse in Unternehmen. Durch die Bestellung fachkundiger Abfallbeauftragter und deren aktive Rolle im Abfallmanagement leistet die Verordnung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Recyclingziele und zur Förderung einer umweltfreundlichen, ressourcenschonenden Wirtschaft


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