Herstellerverantwortung
08.05.2020 | Michael Beetz

Verpackungen und die Umwelt

Verpackungen sind sowohl aus unserem Alltag wie auch aus den Medien nicht mehr wegzudenken: Sei es beim täglichen Einkaufen, in diversen Medienportalen oder in politischen Debatten – Verpackungen beschäftigen uns.

Umweltschützer haben Verpackungen – allenvoran aus Kunststoff – seit einigen Jahren ins Visier der Kritik genommen. Sie fordern vehement, den Plastikverbrauch zu reduzieren bzw. Verpackungen gänzlich zu vermeiden. Die Politik nimmt dies wahr, einige Parteien haben dieses Thema entsprechend in Ihr Wahlprogramm aufgenommen und im März 2018 wurde auch ein rechtlicher Meilenstein gesetzt – dort wurde das sogenannte Verpackungsgesetz beschlossen, welches seit Beginn des Jahres 2019 in Kraft getreten und die davor gültige Verpackungsverordnung abgelöst hat.  

Das Gesetz besagt als vorrangigstes Ziel, in Anlehnung an die fünfstufige, allgemein gültige Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die Abfallvermeidung. Falls dies nicht möglich ist, sollen nach dem § 21 VerpackG Verpackungen entweder recyclingfreundlich, aus Rezyklaten oder aus nachwachsenden Rohstoffen konzipiert sein.  

Gerade eine recyclingfreundlich konzipierte Verpackung freut die Entsorger – diese sind nach dem VerpackG verpflichtet, dass nicht mehr 36%, sondern künftig bis zu 63% der zurückgenommenen Verpackungen werkstofflich recycelt werden. Aber was genau sind recyclingfreundliche Verpackungen? Und was sind keine recyclingfreundlichen Verpackungen? Woran können wir recyclingfreundliche Verpackungen erkennen? Wie lohnenswert sind diese unter Umweltgesichtspunkten?

 

Recyclingfreundliche Verpackungen zeichnen sich im Großen und Ganzen dadurch aus, dass Sie aus nur einem Material bestehen – also z.B. nur aus Glas, nur aus Papier oder nur aus einer Kunststoffsorte. Gerade bei Kunststoffen aber sollte genauer hingeschaut werden, denn Kunststoffe gibt es viele. Die Bekanntesten sind Polyethylenterephthalat (kurz: PET), Polypropylen (kurz: PP,) Polyethylen (PE) oder Polystyrol (PS). Zu finden sind diese u.a. in uns bekannten Produkten wie PET-Flaschen, Joghurtbechern, Schalen oder Lebensmittelverpackungen. 

Im Zuge des Verpackungsgesetzes wurden 3 Voraussetzungen definiert, die das Erkennen einer recyclingfreundlichen Verpackung ermöglichen:

  • Es muss eine Sortier- und Verwertungsinfrastruktur vorhanden sein.

Bei diesem Punkt muss der Blick auf den Entsorger gerichtet werden. Der Entsorger verfügt über speziell konzipierte Sortierpfade und speziellen Maschinen, die einzelne Materialarten bei Verpackungen erkennen, selektieren und einem der 11 derzeit existierenden Verwertungspfaden zuordnen können. Jeder Verwertungspfad steht für eine Materialart – z.B. gibt es den Verwertungspfad PET, den Verwertungspad PS, den Verwertungspfad Aluminium, … à eine PET-Flasche beispielsweise kann problemlos dem Verwertungspfad PET zugeordnet und entsprechend verwertet werden.

Anders sieht dies bei beispielsweise Verpackungen aus biobasierten Kunststoffen (PLA) aus. Diese scheinen zwar uns Verbrauchern als die umweltschonendere Variante als kunststoffbasierte Verpackungen, allerdings gibt es nach derzeitigem Stand der Entsorgung keinen Verwertungspfad für solche Verpackungen. Es gilt: Wenn eine Kunststoffverpackung wie die aus biobasiertem Kunststoff keinem Verwertungspfade zugeordnet werden kann, so landet es in der Restfraktion und wird im Nachgang thermisch verwertet.

  • Materialien der Verpackungen müssen beim Sortierprozess erkennbar & Verpackugskomponente müssen leicht trennbar sein.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Materialien von Verpackungen bzw. deren Erkennung durch keinerlei anderweitige Materialien oder sonstigen Verunreinigungen verhindert werden. Die eben besagte PET-Flasche besteht zumeist nur aus einem Folienetikett. Dieses Etikett lässt sich maschinell leicht entfernen und einem entsprechenden Pfad zuordnen.

Eine vollständige Etikettierung (sog. Full-Sleeve-Etikettierungen) wie Sie z.B. bei diversen Getränkeverpackungen (s. Foto) zu finden sind, behindern das Recycling, wenn Sie nicht aus demselben Rohstoff bestehen und nicht leicht trennbar sind.

Desweiteren müssen Verpackungen, bei denen schwarze, rußbasierte Kunststoffe zum Einsatz kommen, kritisch betrachtet werden. Schwarze Rußanteile können beim Sortierprozess nicht erkannt und somit auch nicht verwertet werden. (Hier gilt es, künftig eher zum hellen, anstatt zum dunklen Shampoo zu greifen) Jene Verpackungen werden ebenfalls der thermischen Verwertung zugeführt.

  • Es dürfen keine „Unverträglichkeiten“ bei Verpackungen zum Einsatz kommen, die das Recycling behindern können.

Mit Unverträglichkeiten sind neben den oben benannten Full-Sleeve-Etikettierungen auch beispielsweise der Einsatz von sogenannten Barriereschichten gemeint. Barriereschichten finden sich häufig bei Lebensmittelverpackungen. Sie dienen dazu, dass beispielsweise unser verpackter Käse eine längere Haltbarkeit und eine längere Frische erfährt. Sie dienen also der Sauerstoff- und Feuchtigkeitsundurchlässigkeit. Aus Entsorgersicht sei bei diesen Verpackungen jedoch gesagt, dass durch den Einsatz von Barriereschichten Verpackungen mit mehr als einer Kunststoffart vorliegen. In der Folge kann kein reiner Kunststoff zurückgewonnen werden. In der Folge werden diese Verpackungen ebenfalls einer thermischen Verwertung zugeführt.

Denk mal drüber nach...

Gerade der Einsatz von Barriereschichten und die nunmehr mit dem Verpackungsgesetz kritische Betrachtung solcher Verpackungen sollte genauer beleuchtet werden: Es stellt sich aus meiner Sicht bei Lebensmittelverpackungen die Frage, was der Verbraucher letztendlich will und was auch letztendlich umweltschonender aus: Wenn der Verbraucher recyclingfreundliche Verpackungen möchte, so muss er in Kauf nehmen, dass ggf. Lebensmittel schneller verderben. In der Folge würde zwar die Anzahl thermisch verwerteter Verpackungen sinken, die Anzahl der Lebensmittelabfälle aber möglicherweise steigen, wenn die Füllmenge dieselbe bleibt. So müsste wohl eine 500 Gramm Käseverpackung am selben Tag der Öffnung verzehrt werden – andernfalls müsste nach 50 Gramm die restlichen 450 Gramm entsorgt werden … Alternativ greift man zu Käseverpackungen mit 50 Gramm Inhalt; dies hätte zwar zur Folge, dass das Produkt vollständig verzehrt wird, allerdings würde möglicherweise die Verpackung mehr wiegen als das Produkt selbst. Zudem würde die Anzahl eingesetzter Verpackungen eine weitere rapide Erhöhung erfahren – mit der Folge eines Einsatzes und eines Verbrauchs erdölbasierter Rohstoffe … Somit ist der Einsatz von Barriereschichten nach dem derzeitigen Stand der Technik eine zu Teilen unabdingbare Konzipierung, wenn wir als Gesellschaft die Einkaufsgewohnheiten so beibehalten möchten. Unabhängig davon, ob die Verpackung Recycling wäre oder nicht – ein Downcycling (also eine minderwertigere Wiederverwendung der Materialien) wäre so oder so unabdingbar, da gerade Verpackungsmaterialien, die mit Lebensmittel in Berührung gekommen sind, besser nicht wieder als solche eingesetzt werden sollten …   

Allerdings sollten gerade Verpackungen, die aus reinem Marketing-Interesse recyclingunfreundlich konzipiert wurden, kritisch begutachtet werden. Gerade Verpackungen mit Full-Sleeve, versehen mit Etikettierungen für unseren kleinen Kinder oder mit knackigen Werbebotschaften, sollten ebenso wie schwarze, rußbasierte Kunststoffe verboten werden. Eine entsprechende Kundengewinnung kann auch auf anderem Wege erfolgen – beispielsweise können Farbstoffe hell und gesundheitlich unbedenklich als Druckfarbe auf dem Monomaterial eingesetzt werden. Hier aber sind auch wir Verbraucher gefragt: Eine strikte Ablehnung solcher Verpackungen könnte ebenfalls ein Umdenken beim Supermarkt bewirken. Wenn Produkte nicht gekauft werden, fallen Sie schließlich aus dem Sortiment …  

Grundsätzlich muss bzw. sollte jeder von uns beim Thema recyclingfreundliche Verpackungen für sich die Vor- und Nachteile eruieren. Aus meiner Sicht sollten Verpackungen verpflichtend recyclingfreundlich konzipiert werden, bei denen keinerlei Haltbarkeits- und/oder Gesundheitskriterien eine Rolle spielen (z.B. bei Werkzeugverpackungen). Angesichts steigender gesetzlicher Verwertungsquoten und auch mit Blick auf eine nachhaltige Lebensweise, bei der Ressourcenschutz und eine Kreislaufführung unabdingbar sind, ist die Betrachtung des Themas Recyclingfreundlichkeit von Wichtigkeit. Ohne politische konkrete Anreize aber und eine entsprechende Förderung solcher Verpackungen wird eine Umstellung nicht oder nur schleppend vorangetrieben werden. Das Verpackungsgesetz ist ein erster und wichtiger Schritt, die Umsetzung muss nun von den Beteiligten erfolgen.

Nach wie vor sollte die oberste Prämisse des VerpackG auch die oberste Prämisse für uns Verbraucher sein und bleiben: Eine Abfallvermeidung sollte stets vorrangigstes Ziel vor etwaiger anderer Verpackungsart, sei es recycling- oder ökologisch, sein und bleiben. Eine Verpackungsvermeidung schont entlang der gesamten Wertschöpfungskette am meisten Rohstoffe, weil diese erst gar nicht zum Einsatz kommen! 

Zudem muss man auch für die Entsorger eines konstatieren: Selbst bei einer rapiden Erhöhung recyclingfreundlich konzipierter Verpackungen müssen auch wir Verbraucher noch unseren Teil zur Erreichung der im Gesetz benannten Quote beitragen. Erst durch eine korrekte Mülltrennung kann ein tatsächlich hochwertiges Recycling erfolgen. Die aktuelle Fehlwurfquote der Verbraucher, mit Windeln, Tierkadavern, (Aussagen eines großen Entsorgers aus Nordrhein-Westfalen), sorgt dafür, dass sortenreine Leichtverpackungen eine derartige Verschmutzung erfahren, dass eine werkstoffliche Verwertung nicht mehr möglich und eine thermische Verwertung das Ende der Wiederverwertung bedeuten muss.

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