Herstellerverantwortung
22.10.2021 | Michael Beetz

Novellierung des ElektroG - sind auch Sie betroffen?

Haben auch Sie schon die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit Ihr Unternehmen im Rahmen der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3) ab Januar 2022 einen gesetzeskonformen Marktauftritt garantieren kann und auch Sie ihren Teil dazu beitragen, dass die zukünftigen Sammelquoten nicht mehr verfehlt werden?

Die aktuell geltende Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG2) wird durch die vom Bundestag geschlossenen Neuerungen und Pflichten für Hersteller, Vertreiber, Online-Marktplatzbetreiber und Entsorger weitreichende Folgen haben. Die Pflichten für das Inverkehrbringen von Elektrogeräten als auch für die Rücknahme von Elektroaltgeräten werden präziser benannt und Verstöße werden stärker geahndet.

Doch was genau bedeutet das für Sie?

Kennzeichnung

Durch die Novellierung des ElektroG3 wird durch die zukünftige Kennzeichnungspflicht für Hersteller und Erst- Inverkehrbringer neuer B2B-Geräte eine Harmonisierung angestrebt, die die Verwendung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne vorsieht und hierdurch den Aufwand für unterschiedliche Länderversionen reduziert. Ausgenommen von dieser Neuerung ist bereits produzierte Lagerware, die unter der Voraussetzung der Inverkehrbringung bis zum
31. Dezember 2022 nicht nachträglich gekennzeichnet werden muss.

Hinweispflicht

Im Rahmen der Hinweispflicht müssen die Endverbraucher der Elektrogeräte über entsprechende Rückgabemöglichkeiten von Altgeräten und über die Löschung von privaten Daten auf den Datenträgern vor der Entsorgung informiert werden.

Rücknahmekonzept für B2B-Geräte

Sie bieten in Deutschland Geräte an, deren bestimmungsgemäße Verwendung der nicht private Haushalt ist? Dann gilt für Sie künftig neben den Hinweis- und Kennzeichnungspflichten auch die Pflicht zur Vorlage eines Rücknahmekonzepts für Ihre in Verkehr gebrachten Elektrogeräte. Bei bereits bestehender Registrierung muss erst mit Ablauf des 30. Juni 2022 ein Rücknahmekonzept bei der stiftung ear vorlegt werden, die dieses genehmigen muss.

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Bevollmächtigung nach ElektroG

Sie haben Ihre Niederlassung in einem Drittstaat und verfügen über keine Niederlassung in Deutschland, bieten dennoch Elektrogeräte innerhalb Deutschlands oder via Online-Shop direkt an private oder gewerbliche Endnutzer an? Um hier künftig gesetzeskonform zu agieren, sind sie ab Januar 2023 dazu verpflichtet, hierzulande einen Bevollmächtigten einzusetzen. Diese Bevollmächtigung muss zu diesem Zeitpunkt seit drei Monaten wirksam sein.

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Handeln Sie jetzt!

Sollten Sie von einem oder mehreren der oben genannten Szenarien betroffen sein und vor entsprechenden Herausforderungen stehen, zögern Sie nicht, uns jederzeit anzusprechen!  Gerne stehen wir Ihnen mit entsprechenden Dienstleistungen wie Compliance-Prüfungen, Schulungen, Workshops oder Vor-Ort- bzw. virtuellen Audits zur Seite und beraten Sie gerne und individuell!

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Michael Beetz
Head of Academy & EPR-Consultant

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