| Johanna Stein

Gefahren durch Rauchmelder – Ihre sichere Entsorgung mit hpm

Rauchmelder retten Leben, das steht außer Frage. Sie bieten uns im Falle eines Brandes eine wertvolle Vorwarnung und schützen uns vor gefährlichen Rauchvergiftungen. Doch wussten Sie, dass es bei der Entsorgung von Rauchmeldern ­- etwa bei einem Defekt oder im Zuge einer Gebäudesanierung - auf ausgewiesenes Fachwissen ankommt und teilweise Strahlenschutzbestimmungen einzuhalten sind? Die verschiedenen Arten von Rauchmeldern bergen spezifische Gefahren, die nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihre Gesundheit betreffen können.

Mehr als 20 Jahre Erfahrung

hpm hat sich bereits vor über 20 Jahren eine Expertise in dieser speziellen Entsorgungsdisziplin erworben und zählt heute deutschlandweit zu den erfahrensten Dienstleistern auf diesem Gebiet. Die erste Umgangsgenehmigung zur Entsorgung von Rauchmeldern erhielten wir 2001 – exakt so lange währt bereits unsere Zusammenarbeit mit dem Hersteller BOSCH.

Unterschiedliche Arten von Rauchmeldern – unterschiedliche Gefahren

Generell wird bei der Entsorgung zwischen zwei Arten von Rauchmeldern unterschieden, die ganz unterschiedlich zu behandeln sind: Ionisations-Rauchmelder („I-Melder“) und optische Rauchmelder.

Ionisations-Rauchmelder: Strahlende Quellen in Ihrem Gebäude
I-Melder funktionieren durch die Verwendung einer kleinen Menge radioaktiven Materials (meist Americium-241), das eine geringe Strahlung aussendet. Diese Strahlung wird genutzt, um die Luft zu ionisieren. Wenn Rauchpartikel in den Detektor gelangen, verändert sich der Ionisationsprozess, was den Alarm auslöst.

Da Ionisationsrauchmelder radioaktive Materialien enthalten, müssen sie nach Ablauf ihrer Lebensdauer mit besonderer Vorsicht entsorgt werden. Ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe wie hpm dürfen die Entsorgung - unter Einhaltung von Strahlenschutzbestimmungen - vornehmen.

Optische Rauchmelder: brandgefährliche Batterien
Im Gegensatz zu den Ionisations-Rauchmeldern arbeiten optische Rauchmelder ohne radioaktive Materialien, enthalten aber eine Lithiumbatterie. Bittere Ironie: Wird die Batterie nicht korrekt entsorgt, können ausgerechnet Rauchmelder zu Kurzschlüssen und damit zu Bränden führen. Deshalb gilt auch hier: Keine Entsorgung ohne ausgewiesene Experten!

Das sagen unsere Kunden:

Nachdem wir zunächst mit hpm bei der Entsorgung unserer Rauchmelder zusammengearbeitet haben, haben wir beschlossen, unsere Partnerschaft auf den gesamten Rückgabeprozess auszuweiten. Von der Entgegennahme über die Erfassung der Daten und die Lagerung bis hin zum Recycling kümmert sich hpm um die Kundenreklamation. Die Implementierung dauerte sechs Monate, und wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Dank der Partnerschaft mit hpm konnten wir unseren ökologischen Fußabdruck erheblich verringern und die Effizienz unseres Recyclingprozesses verbessern.

Julien Rivoiron | Customer Quality Engineer & Safety Detector BU | Hager Group, Frankreich

Warum hpm?

  • Fachgerechte Entsorgung: Wir bieten Ihnen einen sicheren Entsorgungsservice für alle Arten von Rauchmeldern.
  • Lange Erfahrung: Mehr als 20 Jahre Umgangsgenehmigung für die Behandlung von I-Meldern, enge Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden.
  • Kompetente Beratung: Wir beraten Sie gerne zu den spezifischen Anforderungen der Entsorgung und informieren Sie über die geltenden Vorschriften.
  • Optimierung der Lagerkapazität: Fachgerechte Demontage der Rauchmelder reduziert die Kapazität im Endlager
  • Nachhaltigkeit: Wir setzen mit der Separierung der Komponenten auf umweltfreundliche Entsorgungsprozesse, die den höchsten Standards entsprechen.
| Johanna Stein

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