Generell wird bei der Entsorgung zwischen zwei Arten von Rauchmeldern unterschieden, die ganz unterschiedlich zu behandeln sind: Ionisations-Rauchmelder („I-Melder“) und optische Rauchmelder.
Ionisations-Rauchmelder: Strahlende Quellen in Ihrem Gebäude
I-Melder funktionieren durch die Verwendung einer kleinen Menge radioaktiven Materials (meist Americium-241), das eine geringe Strahlung aussendet. Diese Strahlung wird genutzt, um die Luft zu ionisieren. Wenn Rauchpartikel in den Detektor gelangen, verändert sich der Ionisationsprozess, was den Alarm auslöst.
Da Ionisationsrauchmelder radioaktive Materialien enthalten, müssen sie nach Ablauf ihrer Lebensdauer mit besonderer Vorsicht entsorgt werden. Ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe wie hpm dürfen die Entsorgung - unter Einhaltung von Strahlenschutzbestimmungen - vornehmen.
Optische Rauchmelder: brandgefährliche Batterien
Im Gegensatz zu den Ionisations-Rauchmeldern arbeiten optische Rauchmelder ohne radioaktive Materialien, enthalten aber eine Lithiumbatterie. Bittere Ironie: Wird die Batterie nicht korrekt entsorgt, können ausgerechnet Rauchmelder zu Kurzschlüssen und damit zu Bränden führen. Deshalb gilt auch hier: Keine Entsorgung ohne ausgewiesene Experten!