Herstellerverantwortung
31.07.2020 |

Änderung des Batteriegesetzes: Entwurf liegt Bundesrat vor

Am 25. Mai 2020 hat das Bundeskabinett eine Änderung des Batteriegesetzes (BattG) angestoßen. Die Novelle soll eine flächendeckende Rücknahme und das hochwertige Recycling von Geräte-Altbatterien sicherstellen und sieht folgende Punkte dafür vor:

  • Alle Hersteller von Batterien sind registrierungspflichtig, alle Rücknahmesysteme müssen zentral von einer Stelle (der stiftung ear) genehmigt werden

  • Neue Mindeststandards bei der Abholung von Geräte-Altbatterien

  • Einheitliche Information durch alle Hersteller an Verbraucher und Verbraucherinnen

  • Rechtssicherheit für alle Akteure

  • Umsetzung neuer Anforderungen der EU, sofern diese noch nicht durch das bestehende Recht umgesetzt waren: Finanzielle Beiträge der Hersteller an Rücknahmesysteme orientieren sich ab 2023 an ökologische Kriterien (Sicherstellung von ökologischen Aspekten bereits bei der Herstellung)

Der Gesetzesentwurf wurde dem Bundestag und Bundesrat zur Befassung zugeleitet, das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.  

Sofern Hersteller bislang kein eigenes Rücknahmesystem betreiben, verpflichtete das BattG diese sich an einem Gemeinsamen Rücknahmesystem zu beteiligen. Das bisherige Gemeinsame Rücknahmesystem (GRS) hat im Januar seine Genehmigung als herstellereigenes Rücknahmesystem erhalten und die Tätigkeit als Solidarsystem eingestellt, sodass nur noch herstellereigene Systeme am Markt agieren. Der Gesetzesentwurf greift diese Thematik auf und soll die notwendigen Randbedingungen für einen fairen Wettbewerb aller Beteiligten schaffen.  

Auf EU-Ebene wird das BMU im Herbst 2020 weitergehende Regelungen zur Entsorgung von Altbatterien diskutieren. Schon heute bringt sich das BMU vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Einsatzgebiete von Batterien, den aktuellen technischen Entwicklungssprüngen und dem steigenden Bedarf an modernen Speichertechnologien aktiv in die Konsultationsprozesse auf europäischer Ebene ein. Die Änderungen sollen insbesondere die Nachhaltigkeit der Batteriewertschöpfungskette für die Elektromobilität verbessern und das Kreislaufpotenzial sämtlicher Batterien steigern.  

Quelle: BMU, 20.05.2020 | Pressemitteilung Nr. 074/20 | Abfallwirtschaft

| Michael Beetz

Die erstmalige Dokumentationspflicht gemäß VerpackG zum 15.05.2023 ist amtlich

Inverkehrbringer von unter anderem Transport- und Mehrwegverpackungen aufgepasst: Zum 15.05.2023 besteht die erstmalige Verpflichtung, Ihre nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu dokumentieren.

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