Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

WEEE

Die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) ist die EU-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie die fachgerechte Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte durch eine erweiterte Herstellerverantwortung. Jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ist nach § 6 Abs. 3 ElektroG verpflichtet, beim Anbieten dieser seine WEEE-Nummer anzugeben.


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