Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

Nachhaltigkeit

Der im Jahre 2001 von der Bundesregierung berufene "Rat für Nachhaltige Entwicklung" fasst die Grundideen für nachhaltiges Handeln mit den folgenden Worten zusammen:

"Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet also: Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben."

Natürliche Ressourcen werden demnach nur in dem Umfang genutzt, wie sie sich selbst erneuern können. Durch das Recycling von Elektroaltgeräten werden Schadstoffe separiert und wertvolle Rohstoffe gewonnen. Diese können für den Wiedereinsatz bei der Herstellung neuer Geräte eingesetzt werden. So werden die natürlichen Ressourcen geschont.


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