Abfallmanagement
11.07.2019 | Johanna Stein

Behandlungsverordnung (BehandlungsV) für Elektro- und Elektronikaltgeräte

In unserem vorherigen Newsletter haben wir zu der BehandlungsV für Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) berichtet. Im Mai erfolgte auf Einladung des Umweltbundesamtes (UBA) ein Fachgespräch, in dem es dieses Mal um die Behandlung von Lampen ging.

Auf Einladung des UBA, fand am 17. Mai 2019 das 2. UBA-Fachgespräch „Lampen – Behandlung und Verwertung, Empfehlungen zu Behandlungsanforderungen“ statt. Die wesentlichen Punkte des Fachgespräches bildeten die Lampenbehandlung sowie langfristige Verbesserungsansätze durch rechtliche Äußerungen.

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Neben circa 25 Vertretern von Herstellern, Entsorgungsfachbetrieben, der Glasindustrie und Behörden begleitete hpm das Fachgespräch.

Schwerpunkt des Austauschs war die Erarbeitung von Leitsätzen zur Lampenbehandlung. Ebenso wurde die Erfassung von Lampen besprochen, welche zwar nicht in der Behandlungsverordnung geregelt wird, aber einen relevanten Beitrag zur erfolgreichen Behandlung leistet.

Darüber hinaus wurden aktuelle Themen diskutiert, beispielsweise eine geplante Änderung der TA Luft hinsichtlich des Quecksilbergrenzwertes. Dieser soll von 0,05 mg/m³ auf 0,01 mg/m³ abgesenkt werden. Hier herrschte unter den anwesenden Entsorgungsfachbetrieben Unsicherheit, ob mit dem aktuell eingesetzten Stand der Technik die zukünftigen Anforderungen TA Luft umgesetzt werden können.

Gerne informieren wir Sie detaillierter über die geplanten Maßnahmen bei der zukünftigen Behandlung von EAG.
 

Kontakt

| Johanna Stein

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