Unter gewerbliche Siedlungsabfälle fallen haushaltsähnliche Abfälle, wie z.B. Tapetenreste oder Metallreste. Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen, sind davon ausgeschlossen. Die unterschiedlichen Kategorien, in die der Abfall zu teilen ist, können aus der GewAbfV entnommen werden. Nach dem KrWG soll in dieser Reihenfolge versucht werden, dass Abfälle vermieden, wiederverwendet, recycelt, verwertet oder beseitig werden, um die Ressourcen so gut wie möglich zu schonen.