Ab dem 13.12.2024 werden in der EU neue Regelungen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten gelten, festgelegt durch die Verordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit (sog. EU-Produktsicherheitsverordnung). Mit neuen Regeln für nicht-harmonisierte Verbraucherprodukte, also solche ohne spezielle Sicherheitsvorschriften, sorgt die Verordnung für noch mehr Sicherheit im Alltag.
Grundsätzlich gelten die Verpflichtungen aus der EU-Produktsicherheitsverordnung für alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte in den Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen - auch in Zukunft dürfen sie nur sichere Produkte in den Verkehr bringen. Die Hauptverantwortung trägt weiterhin der Hersteller eines Produkts. So ist der Hersteller erstmals verpflichtet, für ausnahmslos jedes Produkt eine interne Risikoanalyse zu erstellen.