Durch die beschlossene Novellierung des ElektroG rollt eine Welle der gesetzlichen Anpassungen durch Änderungen und Pflichten auf die Entsorgungsbranche zu.
Die Erfassung, die Behandlung und die (Vorbereitung zur) Wiederverwendung von Elektrogeräten bzw. Elektronikaltgeräte werden präziser benannt und Verstöße werden stärker geahndet. Erstmals werden auch für die Behandlung der Altgeräte detaillierte Vorgaben im Rahmen einer Behandlungsverordnung festgehalten.
Durch die vielen Änderungen kann man schnell den Überblick darüber verlieren, ob und in welcher Form sich die gesetzlichen Grundlagen für das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten in Bezug auf das eigene Unternehmen verändert haben. Stehen auch Sie gerade vor der Herausforderung, nicht hundertprozentig sicher zu sein, welchen Verpflichtungen Sie ab 2022 für einen rechtskonformen Marktzugang nachkommen müssen?
Wir, als Ihr Umweltdienstleister, haben den Überblick nicht verloren! Wir bieten Ihnen die einmalige Möglichkeit, sich im Rahmen unseres Webinars über die Thematiken zu informieren:
- Einführung neuer Rollen
- Verpflichtung zur Hinterlegung eines Rücknahmekonzepts
- Erweiterte Kennzeichnungs- und Informationspflichten
- Erweiterung der Rücknahmepflichten und die Möglichkeiten für Elektrogeräte
- Rücknahme- und Informationspflicht für Vertreiber