Unser Service zur SCIP-Datenbank
Die Pflicht zur SCIP-Meldung gilt für alle Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden und einen SVHC Stoff der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalien Agentur in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten. Dabei kann beispielhaft schon die Verwendung von bleihaltigen Kupferlegierungen in der Elektronik oder auch die Verwendung von Silikondichtungen eine Meldung erforderlich machen. Daher sind grundsätzlich alle in der EU ansässigen Hersteller, Montagebetriebe, Importeure als auch Händler, die Erzeugnisse auf den Markt bringen verpflichtet Informationen an die E CHA zu übermitteln.