Die Umsetzung der Verpackungsverordnung in Österreich resultiert aus der Verpflichtung der Mitgliedstaaten im Rahmen der sogenannten „EPR“ ( EPR = extended producer responsibility). Diese besagt, dass Mitgliedstaaten verpflichtet sind, gemäß der europaweit gültigen Verpackungsrichtlinie eine jeweils nationale Umsetzung zu erlassen, um u. a. Verpackungsabfälle zu reduzieren und Kreisläufe zu schließen.
Neben der Verpackungsrichtlinie gibt es ebenfalls die sogenannte WEEE- und Batterierichtlinie, welche ebenfalls in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Erfahren Sie mehr auf unserer Homepage.