Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

Produktverantwortung

Produktverantwortung bezeichnet die Verantwortung, die die Hersteller oder entsprechende Vertreiber entlang des Produktlebenszyklus bis hin zu einer schadlosen Entsorgung ihrer Produkte übernehmen müssen. Durch diese im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschriebene Verantwortung kommen viele Anforderungen auf die Hersteller zu. Mitunter sollen bereits beim Design eines Produkts die Aspekte Langlebigkeit und Sorgfalt beachtet werden, wodurch eine Verringerung der Entstehung von Abfällen bei der Produktherstellung und des Gebrauchs angestrebt werden kann. Ebenfalls sollen bei der Herstellung vorzugsweise Sekundärrohstoffe eingesetzt, giftige Stoffe verboten und eine umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch sichergestellt werden.

Neben den Ansprüchen an das Produkt selbst haben viele Konsumenten auch Ansprüche an den generellen Produktionsprozess. Infolgedessen sollten die Produkte nicht durch Kinderarbeit, unter Achtung der Menschenrechte und umweltschonend hergestellt werden. Dieser Anspruch an eine ressourcenschonende und verantwortungsvolle Herstellung von Produkten wird von der Wirtschaft bisher durch Verwendung eines freiwilligen Gütesiegels (Blauer Engel) honoriert.

Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird auch in einzelnen Gesetzen und Verordnungen konkretisiert. So sind u.a. im Batteriegesetz, dem Elektro- und Elektrogerätegesetz und dem Verpackungsgesetz die genauen Handhabungen der betroffenen Produkte vorgeschrieben.


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