Erklaerung von Umweltgesetzen und Fachbegriffen wie ElektroG, BattG, VerpackG und WEEE.

Atomgesetz (AtG)

Das Atomgesetz (AtG) bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Kernenergie und radioaktiven Materialien in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie zu gewährleisten und die Sicherheit im Umgang mit Kernbrennstoffen und radioaktiven Stoffen zu sichern. Es regelt die friedliche Nutzung der Kernenergie, die Verantwortlichkeiten im Bereich der Kernenergienutzung und legt umfassende Maßnahmen zum Strahlenschutz sowie zur Sicherung gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter fest.

Kernpunkte des Atomgesetzes

  • Genehmigungspflichtige Tätigkeiten: Das Atomgesetz sieht vor, dass Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Abbau von Anlagen zur Erzeugung von Kernenergie sowie die Verarbeitung, Beförderung, Verwendung, Verwahrung und Entsorgung von Kernbrennstoffen einer Genehmigung bedürfen. Diese Genehmigungen setzen strenge Sicherheitsanalysen und Nachweise zur Zuverlässigkeit der Antragsteller voraus.
  • Sicherheit und Schutz: Ein zentrales Anliegen des AtG ist die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der Schutz der Bevölkerung vor Strahlenexposition. Es definiert Sicherheitsstandards und Vorschriften für den Betrieb von Atomanlagen, die Handhabung von Kernbrennstoffen und den Schutz vor ionisierender Strahlung.
  • Vorsorge und Haftung: Das Gesetz legt fest, dass Betreiber von Kernkraftwerken eine Deckungsvorsorge für Schäden, die durch die Kernenergienutzung entstehen könnten, nachweisen müssen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass im Fall eines nuklearen Unfalls ausreichende finanzielle Mittel für die Entschädigung der Geschädigten zur Verfügung stehen.
  • Aufsicht und Kontrolle: Die Überwachung der Einhaltung des Atomgesetzes obliegt dem Bundesamt für Strahlenschutz (siehe auch Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung) und weiteren zuständigen Behörden. Sie sind für die Genehmigung, Überwachung und gegebenenfalls für die Stilllegung von Anlagen verantwortlich.
  • Regelungen zur Einfuhr und Ausfuhr: Das AtG umfasst auch Vorschriften zur Einfuhr und Ausfuhr von Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen, um sicherzustellen, dass diese Stoffe sicher gehandhabt und transportiert werden.

Änderungen und Entwicklungen
Im Laufe der Jahre hat das Atomgesetz mehrere Änderungen erfahren, insbesondere im Hinblick auf den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergienutzung für die Stromerzeugung in Deutschland. Diese Änderungen spiegeln den gesellschaftlichen und politischen Konsens wider, die Risiken der Kernenergie zu minimieren und alternative, erneuerbare Energiequellen zu fördern.

Das Atomgesetz zielt darauf ab, ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung und die Umwelt zu gewährleisten, während es gleichzeitig den Weg für einen verantwortungsbewussten Übergang zu nachhaltigeren Energiequellen ebnet.


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